KFZ Versicherungslexikon

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A

Anschaffungspreis:
Der ursprüngliche Kaufpreis des Fahrzeugs, der bei einigen Versicherungen die Grundlage für die Erstattung im Schadensfall darstellt.

Ablaufdatum:
Das Datum, an dem der Versicherungsvertrag endet, und die Versicherung entweder erneuert oder gekündigt werden muss.

Abmeldebestätigung:
Ein Dokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wurde, oft erforderlich für die Beendigung der Versicherung.

Abschleppkosten:
Kosten, die entstehen, wenn ein defektes oder verunfalltes Fahrzeug abgeschleppt werden muss. Diese werden in der Regel durch den Schutzbrief oder die Vollkaskoversicherung gedeckt.

Allgefahrendeckung:
Eine Versicherungspolice, die im Gegensatz zur normalen Kaskoversicherung alle Schäden am Fahrzeug abdeckt, es sei denn, sie sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Angemessenheitsprüfung:
Eine Prüfung, die von Versicherungen durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass der Versicherungsumfang und die Kosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen.

Ausschlussklausel:
Bestimmte Schäden oder Risiken, die von der Versicherung ausdrücklich nicht abgedeckt sind, wie z. B. vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Akzeptanzquote:
Die Quote, die angibt, wie viele Versicherungsvorhaben von einem Versicherer angenommen werden, basierend auf den Risiken, die ein Antragsteller mitbringt.

Antragsteller:
Die Person, die die Versicherung beantragt und die Voraussetzungen für den Abschluss des Vertrages erfüllt.

Anschlusstarif:
Ein Tarif, der nach Ablauf des ersten Versicherungsvertrags bei einer Vertragsverlängerung oder einem Wechsel zu einem anderen Versicherer angeboten wird.

Altersrabatt:
Ein Rabatt, den einige Versicherungen für ältere Autofahrer anbieten, die aufgrund ihrer Fahrpraxis und Fahrweise als risikoärmer eingestuft werden.

Aktenzeichen:
Die offizielle Kennzeichnung eines Versicherungsfalls oder Schadens, die bei der Kommunikation mit der Versicherung angegeben werden muss.

B

Beitragsberechnung:
Die Methode, mit der die Höhe der Versicherungsprämie basierend auf Faktoren wie Alter, Fahrzeugtyp und Schadenfreiheitsklasse berechnet wird.

Beitragsrückerstattung:
Eine Rückzahlung, die einige Versicherer anbieten, wenn während eines Versicherungsjahres keine Schäden gemeldet werden.

Bagatellschaden:
Ein kleiner Schaden am Fahrzeug, dessen Reparaturkosten unterhalb einer festgelegten Grenze liegen. Solche Schäden werden oft nicht von der Versicherung übernommen, um eine Höherstufung zu vermeiden.

Basistarif:
Ein einfacher und günstiger Versicherungstarif, der nur die grundlegenden Leistungen abdeckt. Geeignet für Versicherungsnehmer, die minimale Absicherung wünschen.

Berufskraftfahrer-Versicherung:
Eine spezielle Versicherung für Menschen, die beruflich Fahrzeuge fahren, wie Lkw-Fahrer oder Taxifahrer. Diese deckt zusätzliche Risiken und Schäden ab, die im Berufsalltag entstehen können.

Beitragsanpassung:
Eine Änderung des Versicherungsbeitrags während der Vertragslaufzeit, z. B. aufgrund von geänderten Schadensverläufen oder neuen Risikoeinstufungen.

Beitragsfrei:
Ein Status, in dem der Versicherungsnehmer für eine gewisse Zeit keine Prämien zahlen muss, beispielsweise durch spezielle Vereinbarungen oder nach Erreichen einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse.

Beitragsrückstand:
Eine Situation, in der der Versicherungsnehmer die Prämienzahlungen nicht rechtzeitig leistet, was zu Mahnungen oder sogar zur Kündigung des Vertrags führen kann.

Beschädigung durch Dritte:
Ein Schaden, der von einer anderen Person oder einem anderen Fahrzeug verursacht wurde. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in diesem Fall die Kosten.

Besonderes Kündigungsrecht:
Das Recht, eine Versicherung außerordentlich zu kündigen, beispielsweise nach einer Beitragserhöhung, einem Schadenfall oder bei Fahrzeugwechsel.

Bonusschutz:
Eine Zusatzoption, die verhindert, dass der Versicherungsnehmer nach einem Unfall oder Schaden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird. Diese Option schützt vor Beitragssteigerungen nach einem Unfall.

Brutto-Beitrag:
Der volle Versicherungsbeitrag vor Abzug von Rabatten oder anderen Vergünstigungen. Dieser wird in der Regel als Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung verwendet.

Bündelrabatt:
Ein Rabatt, der gewährt wird, wenn der Versicherungsnehmer mehrere Versicherungen bei demselben Anbieter abschließt, z. B. eine Autoversicherung und eine Hausratversicherung.

Beitragsvorauszahlung:
Die Möglichkeit, den gesamten Versicherungsbeitrag im Voraus zu zahlen, oft verbunden mit einem kleinen Rabatt im Vergleich zur monatlichen Zahlungsweise.

C

Carsharing-Versicherung:
Eine Versicherung, die speziell auf Fahrzeuge zugeschnitten ist, die im Carsharing-Modell genutzt werden. Sie deckt Schäden ab, die während der gemeinsamen Nutzung entstehen.

Cabrio-Zuschlag:
Ein möglicher Aufschlag auf die Versicherungsprämie, da Cabrios aufgrund ihres höheren Diebstahl- oder Vandalismusrisikos als riskanter eingestuft werden.

Courtage:
Eine Provision, die ein Versicherungsmakler für die Vermittlung eines Versicherungsvertrags erhält. Sie wird in der Regel vom Versicherer bezahlt und nicht direkt vom Kunden.

Cyber-Versicherung:
Eine aufkommende Versicherungsform, die vor den Risiken der Cyberkriminalität im Zusammenhang mit Fahrzeugtechnologien, wie vernetzten Fahrzeugen oder Telematiksystemen, schützt.

Cash for Crash:
Eine betrügerische Praxis, bei der Unfälle absichtlich verursacht werden, um Versicherungszahlungen zu erschleichen. Versicherer sind wachsam gegenüber solchen Betrugsfällen.

Classic-Cars-Versicherung:
Eine spezielle Versicherung für Oldtimer und klassische Fahrzeuge, die im Vergleich zu Standard-Autos andere Kriterien zur Bewertung von Risiken und Beiträgen anlegt.

Clever Repair:
Eine Methode zur kostengünstigen Reparatur kleiner Schäden am Fahrzeug, z. B. Dellen oder Kratzer. Einige Versicherungen bieten dafür spezielle Programme oder Rabatte an.

Claim:
Ein englischer Begriff für eine Schadenmeldung, den Versicherungsnehmer einreichen, um im Schadensfall Leistungen zu erhalten. Der “Claim” wird im Versicherungsprozess bearbeitet.

Checkliste für Versicherungswechsel:
Eine Liste, die den Kunden bei der Prüfung hilft, ob alle wichtigen Aspekte beim Wechsel der Autoversicherung beachtet wurden, z. B. Kündigungsfristen oder Deckungssummen.

Cluster-Risiko:
Ein erhöhtes Risiko, das dadurch entsteht, dass mehrere Fahrzeuge oder Versicherungsnehmer in einem geografischen Gebiet oder durch ähnliche Schadensrisiken betroffen sind. Versicherer berücksichtigen Cluster-Risiken in ihrer Risikobewertung.

Cashback:
Ein finanzieller Anreiz, den manche Versicherungen bieten, wenn der Versicherungsnehmer während eines bestimmten Zeitraums keine Schadensmeldungen einreicht.

Car Policy:
Ein englischer Begriff für den Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug. Dieser regelt die Bedingungen des Versicherungsschutzes, die Prämien und die Deckungsumfänge.

D

Deckungssumme:
Der maximale Betrag, den die Versicherung bei einem Schadensfall zahlt. Für die KFZ-Haftpflichtversicherung sind Mindestdeckungssummen gesetzlich vorgeschrieben.

Direktversicherung:
Eine Versicherung, die direkt vom Versicherer ohne Zwischenhändler oder Makler angeboten wird. Der Vertragsabschluss und die Kommunikation erfolgen meist online oder telefonisch.

Differenzkaskoversicherung:
Eine Zusatzversicherung, die bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs nach einem Totalschaden oder Diebstahl abdeckt.

Diebstahlschutz:
Eine Teilkaskoversicherungskomponente, die Schäden durch Diebstahl des Fahrzeugs oder von Teilen des Fahrzeugs (z. B. Autoradio, Felgen) abdeckt.

Doppelversicherung:
Eine Situation, in der für ein Fahrzeug zwei Versicherungen gleichzeitig abgeschlossen wurden. In der Regel darf nur eine Versicherung für das gleiche Risiko bestehen, und die neuere Versicherung wird wirksam.

Dachlawinen:
Schäden, die durch herabfallende Schneemassen von Dächern auf Fahrzeuge verursacht werden. Diese werden meist durch die Teilkasko übernommen, falls eine Kollision oder Beschädigung des Fahrzeugs eintritt.

Dauernutzung:
Bezieht sich auf die kontinuierliche Nutzung eines Fahrzeugs. Versicherer können unterschiedliche Prämien für Fahrzeuge anbieten, die nur gelegentlich genutzt werden (z. B. Saisonfahrzeuge) im Vergleich zu solchen, die ganzjährig auf der Straße sind.

Datenlogger:
Ein Gerät, das in Fahrzeugen installiert wird, um Fahrdaten zu sammeln. Telematik-Tarife basieren oft auf diesen Daten, um das Fahrverhalten zu bewerten und die Versicherungsprämie anzupassen.

Deckungszeitraum:
Der Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz gilt, normalerweise ab dem Beginn des Versicherungsvertrags bis zur Kündigung oder dem Ablaufdatum.

Direktschadenregulierung:
Eine Option, bei der der eigene Versicherer den Schaden am Fahrzeug regelt, auch wenn der Versicherungsnehmer nicht schuld am Unfall ist. Diese kann im Rahmen der Kaskoversicherung oder eines Schadenservices angeboten werden.

Drohnenschäden:
Mit der Zunahme von Drohnenbesitz bieten einige Versicherungen Schutz vor Schäden durch oder an Drohnen, die in einigen Fällen auch durch eine Kfz-Versicherung abgedeckt sein können, wenn sie das Fahrzeug betreffen.

Differenzbesteuerung:
Eine steuerliche Regelung, die oft bei Leasingfahrzeugen oder Fahrzeugen im Gebrauchtwagenhandel Anwendung findet. Diese kann auch Einfluss auf den Versicherungswert haben.

Dashcam:
Eine Kamera im Fahrzeug, die den Verkehr aufzeichnet. In einigen Ländern und bei bestimmten Versicherern werden Dashcam-Aufnahmen als Beweis für die Schuldfrage bei Unfällen anerkannt.

E

Eigenbeteiligung (Selbstbeteiligung):
Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung den Rest der Kosten übernimmt. Eine höhere Eigenbeteiligung führt in der Regel zu niedrigeren Prämien.

Ersatzwagen:
Ein Fahrzeug, das der Versicherer nach einem Unfall oder im Reparaturfall zur Verfügung stellt. In vielen Kasko-Policen ist ein Ersatzwagen enthalten, entweder kostenlos oder gegen Aufpreis.

Erstprämie:
Die erste Versicherungsprämie, die nach Vertragsabschluss fällig wird. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Zahlung dieser Prämie.

Elektronikschäden:
Schäden an der elektronischen Ausstattung eines Fahrzeugs, wie Bordcomputer oder Sensoren, die in der Regel von der Kaskoversicherung abgedeckt sind.

Erweiterte Neuwertentschädigung:
Eine Zusatzleistung, bei der der Neuwagenwert über einen längeren Zeitraum (z. B. 12 oder 24 Monate) nach Kauf erstattet wird, falls das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird.

Ersatzteile:
Teile, die im Schadensfall ausgetauscht werden müssen. Einige Versicherungen übernehmen nur den Zeitwert von Ersatzteilen, während andere auch den Neuwert übernehmen.

Einfache Fahrlässigkeit:
Ein Verhalten, bei dem der Schaden nicht absichtlich, aber auch nicht durch Vorsicht verhindert wurde. Schäden durch einfache Fahrlässigkeit werden in der Regel von der Kasko-Versicherung übernommen.

Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse):
Die Einstufung eines Versicherungsnehmers in eine bestimmte Klasse, die auf unfallfrei gefahrenen Jahren basiert. Je höher die SF-Klasse, desto günstiger die Prämie.

Erhöhter Schadenfreiheitsrabatt:
Ein Rabatt, den Versicherer bei einem langen Zeitraum ohne Schadenfälle gewähren. Mit jedem unfallfreien Jahr wird der Versicherungsnehmer in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Ersatzansprüche von Dritten:
Ansprüche, die Dritte an den Versicherungsnehmer stellen, wenn sie durch dessen Fahrverhalten oder Fahrzeug beschädigt wurden. Diese Ansprüche werden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt.

Energiesparende Fahrzeuge:
Fahrzeuge, die besonders umweltfreundlich oder energieeffizient sind, können bei einigen Versicherungen einen Rabatt erhalten, da sie als risikoärmer oder vorteilhafter eingestuft werden.

Eingeschränkte Fahrerkreise:
Eine Vereinbarung, die die Nutzung des versicherten Fahrzeugs auf bestimmte Fahrer beschränkt. Dies kann zu niedrigeren Prämien führen, da weniger Fahrer als Risiko gelten.

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB):
Ein digitaler Nachweis, den Versicherungen ausstellen, um die Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle zu ermöglichen. Diese Nummer belegt den bestehenden Versicherungsschutz.

Einparkhilfe-Schäden:
Schäden, die durch fehlerhafte oder nicht genutzte Einparkhilfen (z. B. Sensoren oder Kameras) entstehen. Diese können unter Umständen von der Vollkasko übernommen werden.

F

Fahrerschutzversicherung:
Eine zusätzliche Versicherung, die den Fahrer des Fahrzeugs bei selbstverschuldeten Unfällen absichert. Sie übernimmt z. B. Behandlungskosten oder Verdienstausfall des Fahrers, wenn dieser verletzt wird.

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II):
Ein offizielles Dokument, das den Eigentümer des Fahrzeugs ausweist. Es ist ein wichtiges Papier bei der Anmeldung oder Ummeldung des Autos und kann beim Versicherungswechsel benötigt werden.

Fahrzeughalter:
Die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die für alle rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug verantwortlich ist, auch gegenüber der Versicherung.

Fahrzeugwechsel:
Der Wechsel des versicherten Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit. In diesem Fall wird eine neue Versicherungsprämie berechnet, die sich nach dem neuen Fahrzeug richtet.

Fahrzeugwert:
Der Markt- oder Restwert eines Fahrzeugs, der bei der Beitragsberechnung für die Kaskoversicherung und im Schadensfall (Totalschaden, Diebstahl) eine wichtige Rolle spielt.

Flottenversicherung:
Eine Versicherung für mehrere Fahrzeuge eines Unternehmens. Oft wird ein Rabatt gewährt, wenn mehrere Fahrzeuge gemeinsam versichert werden, da die Risiken verteilt werden.

Freischaden:
Eine Versicherungspolice kann bei vielen Anbietern einen “Freischaden” beinhalten, der es ermöglicht, einen Unfall zu melden, ohne in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft zu werden.

Fahrerflucht:
Ein Straftatbestand, bei dem sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt. Fahrerflucht führt in der Regel zu einem Verlust des Versicherungsschutzes und strafrechtlichen Konsequenzen.

Fahrlässigkeit:
Ein Verhalten, das einen Schaden verursacht, ohne dass eine Absicht dahintersteht. In der Versicherung wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Schäden durch einfache Fahrlässigkeit sind in der Regel abgedeckt.

Fahrzeugpapiere:
Die Dokumente, die zur Identifikation eines Fahrzeugs benötigt werden, wie z. B. die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Sie sind für den Abschluss und die Verwaltung der KFZ-Versicherung erforderlich.

Fremdfahrzeugschäden:
Schäden, die an einem fremden Fahrzeug verursacht werden. Diese werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Fahrers übernommen.

Fahrleistung:
Die jährlich gefahrenen Kilometer eines Fahrzeugs. Die Prämien der KFZ-Versicherung werden oft auf Grundlage der angegebenen Fahrleistung berechnet. Bei Überschreitung können Nachzahlungen fällig werden.

Fahrschulversicherung:
Eine spezielle Versicherung für Fahrschulen, die die Fahrzeuge und Fahrer der Fahrschule während der Ausbildung absichert. Diese Versicherung bietet eine umfassende Deckung für Fahranfänger.

Frostschäden:
Schäden, die durch niedrige Temperaturen oder das Einfrieren von Teilen des Fahrzeugs entstehen. Diese Schäden können, je nach Versicherungsumfang, von der Kaskoversicherung abgedeckt sein.

Fahrverbot:
Eine Sanktion, die einem Fahrer nach schweren Verkehrsverstößen oder mehreren Unfällen auferlegt werden kann. In dieser Zeit darf das versicherte Fahrzeug nicht genutzt werden, was auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann.

Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN):
Eine eindeutige 17-stellige Nummer, die jedes Fahrzeug identifiziert und für die Versicherungsmeldung notwendig ist.

G

GAP-Versicherung:
Eine Zusatzversicherung, die die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem noch offenen Leasing- oder Finanzierungsbetrag bei einem Totalschaden oder Diebstahl ausgleicht. Besonders bei Leasingfahrzeugen sinnvoll.

Garagenrabatt:
Ein Rabatt auf die Versicherungsprämie, wenn das Fahrzeug regelmäßig in einer Garage abgestellt wird. Versicherer gewähren diesen Rabatt, da das Risiko für Diebstahl oder Vandalismus verringert wird.

Gefahrguttransporte:
Ein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die gefährliche Güter wie Chemikalien oder entzündliche Materialien transportieren. Der Versicherungsschutz muss speziell auf diese Art von Transporten abgestimmt sein.

Gefährdungshaftung:
Die rechtliche Verpflichtung, für Schäden aufzukommen, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs entstehen, auch wenn keine direkte Schuld des Fahrers vorliegt. Diese Haftung wird durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Grobe Fahrlässigkeit:
Ein Verhalten, bei dem elementare Vorsichtsmaßnahmen missachtet werden, z. B. das Überfahren einer roten Ampel. In vielen Fällen kann der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit eingeschränkt oder verweigert werden, es sei denn, der Versicherer verzichtet ausdrücklich auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.

Grüne Karte:
Ein internationaler Versicherungsausweis, der den Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland nachweist. Sie wird auch als “Internationale Versicherungskarte” bezeichnet und ist in vielen Ländern obligatorisch.

Gefährdungszuschlag:
Ein Aufschlag auf die Versicherungsprämie, der aufgrund erhöhter Risiken für bestimmte Fahrzeugtypen, Fahrergruppen oder besondere Nutzungen (z. B. Gefahrguttransporte) erhoben wird.

Gutachterkosten:
Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Bewertung eines Schadens nach einem Unfall. In vielen Fällen übernimmt die KFZ-Versicherung diese Kosten, wenn es um die Regulierung eines versicherten Schadens geht.

Gebrauchtwagenversicherung:
Ein spezieller Versicherungsschutz für Gebrauchtwagen, der an den besonderen Wert und Zustand des Fahrzeugs angepasst ist. Diese Versicherungen sind oft günstiger als Neuwagenversicherungen und bieten eingeschränkte Deckung.

Glasbruchschaden:
Ein Schaden, der die Verglasung des Fahrzeugs betrifft, z. B. die Windschutzscheibe, Seitenscheiben oder Rückscheiben. Solche Schäden werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Garantieversicherung:
Eine Versicherung, die für die Reparaturkosten von Fahrzeugteilen aufkommt, die außerhalb der regulären Herstellergarantie liegen. Sie wird oft für Neuwagen angeboten, um die Garantieleistungen zu verlängern.

Geringfügiger Schaden:
Ein Schaden, dessen Reparaturkosten die Selbstbeteiligung kaum übersteigen oder der so gering ist, dass sich eine Schadenmeldung nicht lohnt, um eine Höherstufung in der SF-Klasse zu vermeiden.

Gefälligkeitsschäden:
Schäden, die bei freiwilligen, unentgeltlichen Gefälligkeiten entstehen, z. B. beim Umzug eines Freundes. Diese werden normalerweise nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen, können aber durch spezielle Klauseln oder Erweiterungen abgedeckt sein.

Gerichtliche Klärung:
Eine Option, bei der ein Rechtsstreit über die Haftung oder Schadenregulierung vor Gericht geklärt wird, wenn keine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien und den Versicherern erzielt werden kann.

Gebietsausschluss:
Ein Versicherungsbaustein, der bestimmte geografische Gebiete vom Versicherungsschutz ausschließt, z. B. Fahrten in Hochrisikoländer. Dies ist besonders relevant bei Fahrten ins Ausland oder bei speziellen Fahrten wie Expeditionen.

H

Haftpflichtversicherung (KFZ-Haftpflicht):
Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Schäden abdeckt, die der Versicherungsnehmer anderen Personen, Fahrzeugen oder Sachen im Straßenverkehr zufügt. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, den er verursacht.

Höherstufung:
Ein Anstieg der Versicherungsprämie nach einem gemeldeten Schadensfall, da die Schadenfreiheitsklasse herabgesetzt wird. Dies führt zu höheren Kosten für die Versicherung im Folgejahr.

Hauptfälligkeit:
Der Termin, zu dem die Jahresprämie fällig wird. Oft ist dies der 1. Januar des neuen Jahres, es kann jedoch auch ein anderer Stichtag vereinbart werden.

Hagelschaden:
Ein durch Hagel verursachter Schaden am Fahrzeug, z. B. Dellen oder kaputte Scheiben. Hagelschäden werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Herstellergarantie:
Eine Garantie des Autoherstellers, die für eine bestimmte Zeit nach dem Kauf des Fahrzeugs gilt und den Fahrzeugbesitzer gegen Reparaturkosten für Material- oder Produktionsfehler absichert.

Höchstentschädigung:
Der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall bezahlt. In der Haftpflichtversicherung gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöchstentschädigungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Halterhaftung:
Die rechtliche Verantwortung des Fahrzeughalters für Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden, auch wenn er es nicht selbst gefahren hat. Die Haftpflichtversicherung tritt in solchen Fällen ein.

Hilfeleistung:
Eine Dienstleistung, die z. B. im Schutzbrief enthalten ist. Hierunter fallen Pannenhilfe, Abschleppdienst oder Rücktransport des Fahrzeugs bei einer Panne oder einem Unfall.

Hauptuntersuchung (HU):
Eine regelmäßig durchzuführende technische Überprüfung des Fahrzeugs (alle zwei Jahre), um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Eine bestandene HU ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Hagelgefahr:
Das Risiko, dass ein Fahrzeug durch Hagel beschädigt wird. Fahrzeuge, die im Freien geparkt werden, sind stärker gefährdet. Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden durch Hagel ab.

Hausratversicherung und KFZ-Versicherung:
Wenn Gegenstände aus dem Fahrzeug gestohlen werden, können diese manchmal auch über die Hausratversicherung abgesichert sein, sofern es sich um fest verbaute Teile handelt oder der Einbruch in das Fahrzeug nachweisbar ist.

Haftungsbegrenzung:
Eine Regelung, die die Höhe der Haftung des Versicherers im Schadensfall begrenzt. Diese kann beispielsweise bei Mietwagen oder geliehenen Fahrzeugen wichtig sein.

Hybridfahrzeug-Versicherung:
Ein Versicherungstarif, der speziell auf die Bedürfnisse von Hybridfahrzeugen abgestimmt ist. Hybridfahrzeuge können oft Prämienvorteile aufgrund ihrer Umweltfreundlichkeit erhalten.

Handel- und Handwerksversicherung:
Eine spezielle Versicherung für Gewerbetreibende, die Fahrzeuge im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen. Sie bietet umfassenden Schutz für betrieblich genutzte Fahrzeuge.

Haftungsausschluss:
Eine Klausel, die bestimmte Schadensfälle vom Versicherungsschutz ausnimmt, beispielsweise Schäden durch vorsätzliches Handeln oder Nutzung des Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis.

I

Insassenunfallversicherung:
Eine Zusatzversicherung, die Fahrer und Mitfahrer im Falle eines Unfalls absichert. Sie zahlt eine Entschädigung bei Verletzungen oder Todesfällen, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Invaliditätsleistung:
Eine Zahlung, die die Insassenunfallversicherung leistet, wenn eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) durch einen Unfall entsteht. Die Höhe der Leistung hängt vom Grad der Invalidität ab.

Internationaler Versicherungsschein (Grüne Karte):
Ein Dokument, das den Versicherungsschutz im Ausland nachweist. Es gilt als Beleg, dass das Fahrzeug auch außerhalb Deutschlands haftpflichtversichert ist, und ist in vielen Ländern obligatorisch.

Immaterialschaden:
Ein Schaden, der nicht körperlicher Natur ist, wie z. B. seelischer Schmerz oder psychisches Leid, das durch einen Unfall oder ein schädigendes Ereignis entstanden ist. Solche Schäden werden in der Regel nicht direkt von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Indexklausel:
Eine Vertragsklausel, die vorsieht, dass die Versicherungsprämien jährlich an die Inflation oder andere wirtschaftliche Indizes angepasst werden, um eine Wertanpassung sicherzustellen.

Integralschaden:
Ein Schaden, der das ganze Fahrzeug betrifft und nicht nur einzelne Teile oder Komponenten. In der Regel handelt es sich um größere Schäden, bei denen der Wiederbeschaffungswert oder der Totalschaden eine Rolle spielen.

Identifikationsnummer (FIN, Fahrzeug-Identifizierungsnummer):
Eine einmalige, 17-stellige Nummer, die jedes Fahrzeug eindeutig identifiziert. Sie wird bei allen Versicherungsanträgen und Schadensmeldungen benötigt.

Immobilisierung:
Ein Zustand, bei dem das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, technischen Defekts oder Diebstahls nicht mehr fahrbereit ist. Versicherungen bieten oft Schutzbriefe an, die Abschlepp- und Rücktransportleistungen übernehmen.

Importfahrzeugversicherung:
Eine spezielle Versicherung für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden. Diese kann höhere Prämien erfordern, insbesondere bei exotischen oder schwer zu ersetzenden Fahrzeugen.

Individualversicherung:
Ein speziell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnittener Versicherungsschutz, der von den üblichen Standardpolicen abweicht und zusätzliche oder erweiterte Deckungen umfasst.

Irreführende Angaben:
Falsche oder unvollständige Informationen, die bei der Anmeldung zur Versicherung gemacht werden. Diese können im Schadensfall dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt oder eine Leistung verweigert wird.

Instandsetzungskosten:
Die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder Schaden. Diese werden von der Kasko-Versicherung übernommen, sofern der Schaden versichert ist.

Isolierter Personenschaden:
Ein Unfall, bei dem lediglich Personen verletzt werden, ohne dass ein Sachschaden am Fahrzeug oder anderen Gegenständen entsteht. Solche Schäden werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgedeckt.

Inzahlungnahmeversicherung:
Ein spezieller Schutz, der den Wert des Fahrzeugs während des Verkaufsprozesses absichert, wenn der Käufer das Fahrzeug noch vor dem Abschluss des Verkaufs nutzen darf.

Importschäden:
Schäden, die während des Transports eines importierten Fahrzeugs entstehen, bevor es zugelassen wird. Diese Schäden sind nicht immer durch die normale Kfz-Versicherung gedeckt und erfordern oft eine spezielle Transportversicherung.

J

Jahresprämie:
Der Betrag, den ein Versicherungsnehmer jährlich für den Versicherungsschutz zahlt. Sie kann auf einmal oder in Raten (monatlich, vierteljährlich) beglichen werden. Versicherer bieten oft Rabatte, wenn die Prämie auf einmal gezahlt wird.

Jahreswagen:
Ein Fahrzeug, das weniger als ein Jahr alt ist und häufig vom Hersteller oder einem Mitarbeiter zu Vorzugskonditionen gefahren wurde. Oft wird für Jahreswagen eine günstigere Versicherung angeboten, da sie als neuwertig gelten.

Jubiläumsrabatt:
Ein Rabatt, den einige Versicherer anbieten, wenn ein Kunde eine bestimmte Anzahl von Jahren unfallfrei bei demselben Versicherer versichert ist. Dies soll langjährige Kunden für ihre Treue belohnen.

Jahresfahrleistung:
Die jährlich gefahrenen Kilometer, die bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Eine geringere Jahresfahrleistung führt in der Regel zu niedrigeren Versicherungsprämien, da das Unfallrisiko sinkt.

Jahreswechsel:
Der Stichtag, an dem viele KFZ-Versicherungsverträge enden oder verlängert werden. Häufiger Wechselzeitpunkt ist der 1. Januar, daher ist der 30. November die letzte Möglichkeit, eine KFZ-Versicherung fristgerecht zu kündigen und zu wechseln.

Jungfahrerzuschlag:
Ein Zuschlag auf die Versicherungsprämie für junge Fahrer unter 25 Jahren, da diese aufgrund mangelnder Fahrpraxis ein höheres Unfallrisiko darstellen. Mit zunehmendem Alter und unfallfreier Fahrpraxis sinkt dieser Zuschlag.

Jahresabrechnung:
Die Abrechnung, die der Versicherungsnehmer am Ende des Versicherungsjahres erhält. Darin wird die Höhe der gezahlten Prämien, eventuelle Schadenfälle und die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse aufgeführt.

Jugendversicherung:
Eine Versicherung, die speziell auf Fahranfänger und junge Fahrer ausgerichtet ist. Oft beinhaltet sie zusätzliche Schulungen oder Rabatte für defensive Fahrkurse, um das Unfallrisiko zu senken.

Jahresbonus:
Ein Bonus, der dem Versicherungsnehmer am Jahresende gewährt wird, wenn während des Versicherungsjahres kein Schadensfall gemeldet wurde. Dieser Bonus kann die Form eines Rabatts auf die nächste Prämienzahlung annehmen.

Jahreswagenversicherung:
Eine Versicherung speziell für Jahreswagen, die oft besondere Prämienkonditionen bietet, da Jahreswagen in der Regel neuwertig und in gutem Zustand sind.

Just-in-Time-Schadenmeldung:
Eine besonders schnelle Schadensmeldung, bei der der Versicherungsnehmer den Schaden unmittelbar nach dem Vorfall digital oder telefonisch meldet, sodass die Bearbeitung schnellstmöglich erfolgt.

Jahreslaufzeit:
Die Dauer des Versicherungsvertrags, die in der Regel ein Jahr beträgt. Nach Ablauf dieser Laufzeit kann der Vertrag gekündigt oder automatisch verlängert werden.

Jungwagenversicherung:
Eine Versicherung, die auf Fahrzeuge zugeschnitten ist, die nur wenige Jahre alt sind. Solche Policen bieten oft umfassenden Schutz für neuwertige Fahrzeuge.

Juristische Beratung:
Eine Zusatzleistung in einigen KFZ-Versicherungen, die dem Versicherungsnehmer rechtliche Unterstützung bietet, wenn es um Unfälle, Haftungsfragen oder andere versicherungsbezogene Rechtsstreitigkeiten geht.

K

Kaskoversicherung:
Eine freiwillige Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie wird in Teilkasko und Vollkasko unterteilt, wobei die Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Schäden und Vandalismus abdeckt.

Kilometerleistung:
Die Anzahl der Kilometer, die ein Fahrzeug pro Jahr fährt. Die Prämie der KFZ-Versicherung richtet sich oft nach der angegebenen jährlichen Kilometerleistung – je mehr Kilometer gefahren werden, desto höher das Unfallrisiko.

Kurzzeitkennzeichen:
Ein spezielles Kennzeichen, das für einen kurzen Zeitraum (maximal 5 Tage) gültig ist und in der Regel für Probefahrten oder Überführungen verwendet wird. Für solche Kennzeichen ist eine Kurzzeitversicherung erforderlich.

Kaufwert:
Der Preis, zu dem ein Fahrzeug erworben wurde. Der Kaufwert spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung von Versicherungssummen und Entschädigungen im Schadensfall.

Kostenvoranschlag:
Ein Angebot einer Werkstatt über die voraussichtlichen Reparaturkosten eines Fahrzeugs nach einem Schaden. Versicherungen fordern oft Kostenvoranschläge an, bevor sie Reparaturkosten übernehmen.

Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II):
Ein Dokument, das den Eigentümer des Fahrzeugs ausweist. Es wird benötigt, um das Fahrzeug zu versichern und ist für die Eintragung und Ummeldung notwendig.

Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung für alle Fahrzeughalter. Sie deckt die Schäden, die der Versicherte Dritten mit seinem Fahrzeug zufügt, sowohl Sach- als auch Personenschäden.

Kfz-Kennzeichenversicherung:
Ein Versicherungsschutz, der die Kennzeichen vor Diebstahl absichert. Zwar ist ein Kennzeichendiebstahl selten, kann aber mit erheblichen Umkosten verbunden sein (wie Gebühren für Neuanmeldung und Kennzeichen).

Klasseneinstufung:
Die Einordnung eines Fahrzeugs in eine bestimmte Versicherungsklasse, die je nach Fahrzeugtyp und Schadenhistorie festgelegt wird. Diese beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie.

Kleinreparaturklausel:
Eine Klausel in der Versicherungspolice, die festlegt, dass der Versicherungsnehmer kleinere Schäden (wie Dellen oder Kratzer) selbst bezahlen muss, ohne dass die Versicherung einspringt.

Kollisionsschaden:
Ein Schaden, der durch einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, einem Hindernis oder einem Tier verursacht wird. Solche Schäden werden in der Regel von der Kaskoversicherung abgedeckt.

Kennzeichenmitnahme:
Die Möglichkeit, bei einem Fahrzeugwechsel das alte Kennzeichen auf das neue Fahrzeug zu übertragen, ohne ein neues Nummernschild beantragen zu müssen. Versicherungen berücksichtigen diese Mitnahme oft im Vertrag.

Kaskoschaden:
Ein Schaden, der durch äußere Einflüsse (z. B. Sturm, Hagel, Diebstahl) am eigenen Fahrzeug entstanden ist. Solche Schäden werden von der Kasko-Versicherung abgedeckt.

Kfz-Schutzbrief:
Eine Zusatzleistung, die Hilfe bei Pannen, Unfällen oder im Notfall bietet. Diese Leistung umfasst oft Abschleppdienst, Pannenhilfe und in einigen Fällen auch den Rücktransport des Fahrzeugs.

Kündigungsfrist:
Der Zeitraum, in dem eine KFZ-Versicherung gekündigt werden muss, bevor sie automatisch verlängert wird. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat vor Vertragsende.

Kraftstoffversicherung:
Eine seltene Zusatzversicherung, die den Diebstahl oder die Beschädigung des Kraftstoffs im Tank des versicherten Fahrzeugs absichert. Diese Police wird hauptsächlich in besonderen Situationen wie bei teurem Treibstoff oder in bestimmten Ländern angeboten.

Kilometerabrechnung:
Eine Abrechnung, die nach tatsächlicher Fahrleistung am Ende des Versicherungsjahres vorgenommen wird. Wird die angegebene Kilometerleistung überschritten, kann eine Nachzahlung fällig werden.

Kaution für Mietwagen:
In der KFZ-Versicherung kann ein spezieller Schutz für die Kaution enthalten sein, die bei der Anmietung eines Fahrzeugs hinterlegt werden muss. Diese Versicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn die Kaution aufgrund eines Schadens am Mietwagen einbehalten wird.

L

Leasingfahrzeug-Versicherung:
Eine spezielle Versicherung für geleaste Fahrzeuge, die oft umfassender ist als eine reguläre KFZ-Versicherung. Sie beinhaltet in der Regel eine GAP-Versicherung, die den Differenzbetrag zwischen Leasingrestschuld und Wiederbeschaffungswert abdeckt.

Leistungsfreiheit:
Ein Zustand, bei dem im abgelaufenen Versicherungsjahr keine Leistungen von der Versicherung in Anspruch genommen wurden. Versicherungsnehmer, die leistungsfrei geblieben sind, können sich über bessere Schadenfreiheitsrabatte und niedrigere Prämien freuen.

Leistungskatalog:
Eine detaillierte Auflistung der versicherten Schäden und Leistungen, die im Rahmen der KFZ-Versicherung abgedeckt sind. Dieser Katalog legt fest, welche Schäden übernommen werden und welche ausgeschlossen sind.

Ladungssicherung:
Die ordnungsgemäße Sicherung von Transportgut im Fahrzeug oder Anhänger. Bei unzureichender Sicherung, die zu einem Unfall führt, kann die Versicherung ihre Leistungen einschränken oder verweigern.

Langzeitschaden:
Ein Schaden, der sich über einen längeren Zeitraum entwickelt, wie zum Beispiel Rostschäden oder Abnutzungen. Solche Schäden sind in der Regel nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt.

Leistungsausschluss:
Bestimmte Ereignisse oder Schäden, die explizit von der Versicherungspolice ausgeschlossen sind. Dies können beispielsweise Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder illegale Aktivitäten sein.

Leihwagenversicherung:
Eine Versicherung, die speziell für Fahrzeuge abgeschlossen wird, die temporär gemietet oder geliehen werden. Diese Versicherung bietet zusätzlichen Schutz, über den Standardversicherungsschutz eines Mietwagens hinaus.

Laufzeit:
Der Zeitraum, in dem die Versicherung gültig ist. Die meisten KFZ-Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr, nach dem die Police automatisch verlängert wird, wenn sie nicht gekündigt wird.

Ladungsschäden:
Schäden, die durch nicht gesicherte oder unzureichend gesicherte Ladung entstehen, wie zum Beispiel Beschädigungen am Fahrzeug selbst oder an anderen Verkehrsteilnehmern. Schäden durch unsachgemäße Ladungssicherung werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.

Leistungshöhe:
Der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Die Leistungshöhe hängt von der Art des Schadens und den in der Police vereinbarten Deckungssummen ab.

Luxusfahrzeugversicherung:
Eine spezielle Versicherung für hochpreisige oder luxuriöse Fahrzeuge, die umfassenderen Schutz bietet und höhere Deckungssummen beinhaltet. Sie deckt oft auch teure Ersatzteile und spezielle Risiken wie Vandalismus oder Diebstahl besser ab.

Lackschadenversicherung:
Ein zusätzlicher Schutz, der sich auf Lackschäden am Fahrzeug spezialisiert hat. Solche Schäden können durch Kratzer, Parkrempler oder Vandalismus entstehen und werden nicht immer vollständig von der regulären Kaskoversicherung übernommen.

Leistungsanspruch:
Das Recht des Versicherungsnehmers, im Schadensfall Leistungen von seiner Versicherung zu erhalten. Der Leistungsanspruch hängt von den Vertragsbedingungen und der Schadensmeldung ab.

Ladegerät-Versicherung:
Ein spezieller Versicherungsschutz für Ladegeräte von Elektrofahrzeugen, der diese vor Diebstahl oder Beschädigung absichert. Solche Geräte können teuer sein und werden daher oft in die Versicherungspolicen von E-Auto-Besitzern integriert.

Lkw-Versicherung:
Eine spezielle Versicherung für Lastkraftwagen, die auf die besonderen Risiken und Anforderungen von Nutzfahrzeugen abgestimmt ist. Sie umfasst häufig auch Gütertransportversicherungen, die die transportierten Waren absichern.

Leistungsstaffel:
Ein Modell, bei dem die Höhe der Versicherungsleistung abhängig von der Anzahl der unfallfreien Jahre oder der Höhe des Schadens ist. Zum Beispiel kann die Leistung bei kleinen Schäden prozentual niedriger sein als bei Totalschäden.

M

Mallorca-Police:
Eine Zusatzversicherung, die den Haftpflichtschutz bei Mietwagen im Ausland auf deutsches Niveau anhebt. Besonders in Ländern mit niedrigen gesetzlichen Deckungssummen, wie Spanien, ist diese Police wichtig, um sich gegen hohe Schadensforderungen abzusichern.

Mitversicherung:
Der Versicherungsschutz für andere Personen, die das Fahrzeug nutzen, wie Familienmitglieder oder Freunde. In der Regel sind bestimmte Fahrer (z. B. Partner oder Kinder) in den Vertrag mit eingeschlossen, müssen jedoch namentlich benannt sein.

Mietwagenversicherung:
Eine spezielle Versicherung für Mietfahrzeuge, die oft als Ergänzung zur regulären KFZ-Versicherung dient. Sie bietet Schutz für Schäden, die am Mietwagen entstehen, und kann zusätzlich zur Deckung durch den Vermieter abgeschlossen werden.

Marderbiss:
Ein häufiger Schaden, der durch Marder verursacht wird, insbesondere an Kabeln, Schläuchen und Leitungen im Motorraum. Teilkaskoversicherungen decken oft Schäden durch Marderbiss ab, allerdings nicht immer die Folgeschäden, die daraus entstehen können.

Motorversicherung:
Eine Zusatzversicherung, die speziell den Motor eines Fahrzeugs gegen Defekte und Schäden absichert. Diese Police deckt Schäden ab, die nicht durch Unfälle, sondern durch mechanische oder elektrische Ausfälle verursacht werden.

Mobilitätsgarantie:
Ein Service, der von manchen Versicherungen oder Autoherstellern angeboten wird und sicherstellt, dass der Fahrer nach einer Panne oder einem Unfall mobil bleibt, zum Beispiel durch Bereitstellung eines Ersatzwagens oder die Organisation der Weiterfahrt.

Multicar-Versicherung:
Ein Versicherungsmodell, bei dem mehrere Fahrzeuge unter einem Vertrag versichert werden. Dies ist besonders für Familien oder Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen interessant, da es oft Rabatte für zusätzliche Fahrzeuge gibt.

Modelltypklassen:
Die Versicherungseinstufung eines Fahrzeugs nach Modell und Typ. Fahrzeuge mit häufigen Schadensfällen oder hohen Reparaturkosten werden in höhere Typklassen eingestuft und sind teurer in der Versicherung.

Mindestprämie:
Der geringste Betrag, den ein Versicherungsnehmer zahlen muss, auch wenn er aufgrund von Rabatten oder einer sehr hohen Schadenfreiheitsklasse eigentlich eine geringere Prämie erreichen könnte.

Monatsprämie:
Die Versicherungsprämie, die monatlich gezahlt wird, anstatt jährlich im Voraus. Einige Versicherer bieten monatliche Zahlungsweisen an, jedoch oft mit einem leichten Aufpreis im Vergleich zur jährlichen Prämienzahlung.

Motorschadenversicherung:
Eine spezielle Versicherung, die Schäden am Motor und den damit verbundenen Teilen (z. B. Getriebe, Antriebsstrang) abdeckt. Sie ist besonders bei älteren Fahrzeugen sinnvoll, da Motorreparaturen sehr teuer sein können.

Materialschaden:
Ein Schaden, der an Gegenständen oder am Fahrzeug selbst entsteht. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung deckt diese Art von Schaden alle Sachschäden ab, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden.

Maximalentschädigung:
Der höchste Betrag, den die Versicherung im Schadensfall auszahlt. Diese Grenze wird in den Vertragsbedingungen festgelegt und gilt insbesondere für bestimmte Schadensarten wie Personenschäden oder Sachschäden.

Mindestdeckung:
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme, die eine KFZ-Haftpflichtversicherung bieten muss. In Deutschland beträgt die Mindestdeckung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,22 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro.

Mutwillige Beschädigung:
Schäden, die absichtlich am Fahrzeug verursacht werden, z. B. durch Vandalismus. Solche Schäden werden in der Regel durch die Vollkaskoversicherung gedeckt, nicht jedoch durch die Teilkasko.

Marktwert:
Der aktuelle Wert eines Fahrzeugs, basierend auf dem Alter, Zustand und der Marktnachfrage. Der Marktwert spielt eine wichtige Rolle bei der Schadenregulierung, insbesondere bei Totalschäden oder Diebstahl.

Mietwagenschutz:
Ein Zusatzschutz für Personen, die häufig Mietwagen nutzen. Er bietet eine Erweiterung der Deckungssumme oder deckt Selbstbeteiligungen ab, die bei Mietwagen im Schadensfall anfallen können.

N

Neuwertentschädigung:
Eine Leistung der Kaskoversicherung, bei der der Versicherungsnehmer im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls den Neupreis seines Fahrzeugs erstattet bekommt. Dies gilt jedoch nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Erstzulassung (meist 6 bis 24 Monate).

Nutzungsausfallentschädigung:
Eine Entschädigung, die dem Versicherungsnehmer zusteht, wenn sein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall repariert wird und er es während dieser Zeit nicht nutzen kann. Alternativ wird oft auch ein Mietwagen gestellt.

Nachhaftung:
Die Zeitspanne, in der die Versicherung nach Vertragsende noch für bestimmte Schäden haftet, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst nach Vertragsende bekannt werden.

Nachbesichtigung:
Eine erneute Begutachtung des Fahrzeugs durch einen Gutachter, nachdem ein Schaden gemeldet wurde. Dies kann erforderlich sein, wenn Unklarheiten über den Schadensumfang bestehen oder der Versicherungsnehmer Einspruch gegen die erste Einschätzung erhebt.

Nebenfahrer:
Personen, die zusätzlich zum Hauptversicherungsnehmer das Fahrzeug fahren dürfen. Nebenfahrer müssen in vielen Versicherungsverträgen namentlich genannt werden, um Versicherungsschutz zu erhalten.

Nichtselbstverschuldeter Unfall:
Ein Unfall, bei dem der Versicherungsnehmer nicht die Schuld trägt. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Schäden am Fahrzeug und Personenschäden.

Nutzung von Mietwagen:
Wenn das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl nicht nutzbar ist, gewähren einige Versicherer eine Leistung für Mietwagen. Dies kann Teil des Schutzbriefs oder der Kaskoversicherung sein.

Nachbesserungspflicht:
Die Verpflichtung des Versicherers, Fehler bei der Schadensregulierung oder Bewertung nachträglich zu korrigieren. Dies kann nach einer Beschwerde des Versicherungsnehmers oder nach einer erneuten Überprüfung durch einen Gutachter geschehen.

Nutzungsänderung:
Änderungen an der Art, wie das Fahrzeug verwendet wird, z. B. die Umwandlung von einem privaten in ein gewerblich genutztes Fahrzeug. Solche Änderungen müssen dem Versicherer mitgeteilt werden, da sie die Prämien und den Versicherungsschutz beeinflussen können.

Niedrigstprämie:
Die niedrigste Versicherungsprämie, die ein Versicherungsnehmer zahlen kann. Diese kann nach vielen unfallfreien Jahren erreicht werden, wenn der Versicherungsnehmer in die höchste Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird.

Nachprüfung des Versicherungswerts:
Eine Überprüfung durch den Versicherer, um sicherzustellen, dass der versicherte Wert des Fahrzeugs korrekt angegeben wurde. Dies kann notwendig werden, wenn der Fahrzeugwert über die Jahre sinkt und die Versicherungsprämien angepasst werden müssen.

Nachlass für schadensfreie Jahre:
Ein Rabatt auf die Versicherungsprämie, der Versicherungsnehmern gewährt wird, die über einen längeren Zeitraum keine Schäden gemeldet haben. Je länger die unfallfreie Zeit, desto höher fällt der Nachlass aus.

Nutzungsausfalldeckung:
Ein Versicherungsschutz, der dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung bietet, wenn er sein Fahrzeug nicht nutzen kann, weil es aufgrund eines Schadens in der Werkstatt ist. Diese Deckung ist in vielen Kaskoverträgen enthalten.

Naturgewalten:
Schäden am Fahrzeug, die durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag verursacht werden. Diese Schäden werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Nettoprämie:
Die Prämie der KFZ-Versicherung nach Abzug von Rabatten und Boni. Die Nettoprämie ist der tatsächliche Betrag, den der Versicherungsnehmer zahlt, im Gegensatz zur Bruttoprämie, die vor Abzügen liegt.

Nachfahrerschutz:
Ein zusätzlicher Versicherungsschutz für den Fall, dass das Fahrzeug von einer anderen Person gefahren wird, die nicht im Versicherungsvertrag eingetragen ist. Dies kann vorübergehend durch den Nachfahrerschutz abgedeckt werden.

O

Obliegenheiten:
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind. Werden diese Pflichten, wie z. B. die ordnungsgemäße Sicherung des Fahrzeugs oder die rechtzeitige Schadensmeldung, verletzt, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder verweigert werden.

Oldtimer-Versicherung:
Eine spezielle Versicherung für historische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. Diese Police berücksichtigt den Sammlerwert des Fahrzeugs und bietet oft günstigere Prämien, da Oldtimer seltener im Alltag gefahren werden.

Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen Verkehrsregeln, der mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten geahndet werden kann. In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit keinen Einfluss auf die KFZ-Versicherung, es sei denn, sie führt zu einem Unfall.

Optionale Deckungen:
Zusätzliche Versicherungsleistungen, die über den Grundschutz hinausgehen und vom Versicherungsnehmer gegen Aufpreis hinzugebucht werden können. Beispiele hierfür sind Schutzbrief, Insassenunfallversicherung oder erweiterter Diebstahlschutz.

Optimaltarif:
Ein Versicherungstarif, der im Vergleich zu den Basistarifen einen umfangreicheren Schutz bietet, z. B. durch niedrigere Selbstbeteiligung, höhere Deckungssummen oder die Mitversicherung von Fahrten ins Ausland.

Offene Fahrzeugliste:
Eine Liste von Fahrzeugen, für die eine Versicherung bereitgestellt wird, insbesondere im Rahmen von Flottenversicherungen. Fahrzeuge, die nicht auf dieser Liste stehen, sind nicht automatisch versichert und müssen individuell gemeldet werden.

Online-Versicherung:
Eine KFZ-Versicherung, die vollständig online abgeschlossen und verwaltet werden kann. Diese Versicherungen sind häufig günstiger, da keine Vermittlerprovision anfällt, und bieten Zugang zu Online-Tools für Schadenmeldungen und Vertragsänderungen.

Obhutsschäden:
Schäden, die an einem Fahrzeug entstehen, während es unter der Obhut einer anderen Person steht, z. B. bei Werkstätten, Parkhäusern oder Autovermietungen. Solche Schäden sind in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen abgedeckt.

Opferschutz:
Ein Zusatzschutz, der Verletzungen oder Schäden an Dritten (Fahrgästen oder Fußgängern) bei einem Unfall abdeckt, auch wenn diese nicht unmittelbar durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden. Diese Option wird häufig bei Versicherungen in Verbindung mit Insassenunfallpolicen angeboten.

Objektwert:
Der tatsächliche Wert des Fahrzeugs, der für die Versicherung relevant ist. Dieser kann sich vom Marktwert unterscheiden und wird bei der Schadensregulierung herangezogen, um den zu erstattenden Betrag zu bestimmen.

Ortsfeste Versicherung:
Eine Versicherung, die ausschließlich für Fahrzeuge gilt, die an einem festen Standort verbleiben, z. B. Baustellenfahrzeuge oder mobile Arbeitsmaschinen. Diese Versicherungen bieten Schutz gegen Schäden, die auf dem Gelände oder dem Einsatzort entstehen.

Obliegenheitsverletzung:
Ein Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten des Versicherungsnehmers, wie z. B. das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Nichtmelden von Fahrzeugänderungen. Bei einer Obliegenheitsverletzung kann der Versicherungsschutz teilweise oder ganz verloren gehen.

Onlineschadenmeldung:
Ein digitaler Service, der es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, einen Schaden schnell und unkompliziert über das Internet zu melden. Viele Versicherer bieten hierfür spezielle Formulare oder Apps an, um den Schadenprozess zu beschleunigen.

Ordnungsstrafe:
Eine Strafe, die bei bestimmten Verkehrsverstößen verhängt wird, z. B. bei Fahren ohne gültige Versicherung. Solche Strafen können die Versicherungsprämien erhöhen, da das Risiko des Fahrers in der Schadenfreiheitsklasse negativ beeinflusst wird.

Optimale Selbstbeteiligung:
Die beste Höhe der Selbstbeteiligung, die der Versicherungsnehmer wählen kann, um seine Prämie zu senken, ohne im Schadensfall zu hohe Kosten selbst tragen zu müssen. Die optimale Selbstbeteiligung hängt vom individuellen Fahrverhalten und dem Fahrzeugwert ab.

Objektschaden:
Ein Schaden, der an Gegenständen oder Immobilien durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wird, wie z. B. das Anfahren eines Zauns oder einer Hausmauer. Solche Schäden werden durch die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgedeckt.

P

Prämie:
Der Betrag, den der Versicherungsnehmer regelmäßig für den Versicherungsschutz zahlt. Die Höhe der Prämie richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse, Fahrerkreis und Kilometerleistung.

Pannenhilfe:
Eine Leistung, die häufig im Rahmen eines Schutzbriefes angeboten wird und bei einer Fahrzeugpanne Unterstützung bietet, z. B. durch Abschleppen oder kleinere Reparaturen vor Ort.

Personenschaden:
Schäden, die durch einen Unfall an Personen entstehen, z. B. Verletzungen oder Todesfälle. Diese Schäden werden von der KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen, wenn der Versicherte für den Unfall verantwortlich ist.

Policenlaufzeit:
Die Dauer des Versicherungsvertrags, in der Regel ein Jahr. Nach Ablauf der Laufzeit kann der Vertrag gekündigt oder automatisch verlängert werden.

Prozentsatz:
Ein Wert, der angibt, wie viel Rabatt oder Aufschlag auf die Prämie angewendet wird, abhängig von der Schadenfreiheitsklasse des Fahrers. Ein niedriger Prozentsatz steht für eine hohe SF-Klasse und damit für günstigere Prämien.

Parkschadenversicherung:
Eine Zusatzversicherung, die Schäden abdeckt, die am geparkten Fahrzeug durch unbekannte Dritte verursacht werden, z. B. Kratzer oder Dellen. Diese Versicherung greift, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

Policenwechsel:
Der Wechsel von einem bestehenden Versicherungsvertrag zu einem neuen Anbieter. Ein Policenwechsel erfolgt oft nach einem Versicherungsvergleich und ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, von besseren Konditionen oder niedrigeren Prämien zu profitieren.

Produktinformationsblatt:
Ein Dokument, das die wichtigsten Informationen zu einer KFZ-Versicherung zusammenfasst. Es gibt dem Versicherungsnehmer einen Überblick über Deckungssummen, Leistungen und die Vertragsbedingungen.

Partnerwerkstatt:
Eine Werkstatt, die in Kooperation mit der Versicherung steht. Versicherer bieten oft Rabatte oder spezielle Serviceleistungen an, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug in einer solchen Werkstatt reparieren lässt.

Pflichtversicherung:
Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland abschließen muss. Dies betrifft insbesondere die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt.

Proportionalregelung:
Eine Regelung, die besagt, dass die Versicherungsleistung im Schadensfall proportional gekürzt wird, wenn der Versicherungswert unvollständig oder falsch angegeben wurde. Dadurch wird vermieden, dass der Versicherungsnehmer eine Überentschädigung erhält.

Prämienanpassung:
Eine Änderung der Versicherungsprämie, die durch eine Neueinstufung des Fahrzeugs, des Fahrers oder aufgrund von Schadensfällen erfolgen kann. Die Anpassung kann zu höheren oder niedrigeren Prämien führen.

Punktekonto (Flensburg):
Ein Register, in dem Verkehrsverstöße in Deutschland vermerkt werden. Zu viele Punkte können den Verlust des Führerscheins bedeuten und haben häufig Auswirkungen auf die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung.

Pflegerente:
Eine Zusatzleistung, die im Rahmen der Insassenunfallversicherung angeboten wird. Sie zahlt eine Rente, wenn der Versicherungsnehmer oder Mitfahrer nach einem Unfall pflegebedürftig wird.

Policenänderung:
Eine Anpassung des bestehenden Versicherungsvertrags, z. B. bei einem Fahrzeugwechsel, bei Änderung des Fahrerkreises oder nachträglicher Hinzufügung von Zusatzleistungen. Diese Änderung kann sich auf die Prämie auswirken.

Partieller Diebstahl:
Ein Diebstahl, bei dem nur Teile des Fahrzeugs gestohlen werden, wie z. B. das Radio oder die Felgen. Solche Schäden werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Prämienfrei:
Ein Status, in dem der Versicherungsnehmer zeitweise von der Zahlung der Versicherungsprämie befreit ist, z. B. nach längerer unfallfreier Zeit oder bei einer Vertragsgestaltung, die Prämienfreiheit für bestimmte Zeiträume vorsieht.

Prämienstundung:
Die Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, die Prämienzahlung für eine gewisse Zeit zu verschieben, ohne dass der Versicherungsschutz erlischt. Dies kann in finanziellen Notlagen eine kurzfristige Lösung sein.

Pkw-Tarif:
Ein spezieller Versicherungstarif für Personenwagen, der die Deckungssummen und Leistungen auf die üblichen Bedürfnisse von PKW-Haltern abstimmt.

Q

Quotenvorrecht:
Eine Regelung, die es einem Geschädigten ermöglicht, nach einem Unfall die Entschädigung von der Versicherung zu erhalten, auch wenn der Versicherer des Unfallverursachers nur anteilig haftet. Dies gilt, wenn mehrere Parteien an einem Unfall beteiligt sind und der Versicherer des Geschädigten den Schaden vorab vollständig reguliert.

Quotenregelung:
Eine Vereinbarung zwischen mehreren Versicherern, wenn mehrere Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt sind. Die Schadensregulierung erfolgt anteilig je nach Grad der Schuld der Beteiligten. Dies wird vor allem bei komplexen Unfällen angewendet.

Qualifizierte Fahrer:
Fahrer, die durch Schulungen oder besondere Erfahrungen als besonders sicher gelten. Manche Versicherer bieten günstigere Tarife für Personen an, die als „qualifizierte Fahrer“ eingestuft werden, z. B. durch Fahrsicherheitstrainings.

Qualitätssicherung:
Ein Prozess, den viele Versicherer verwenden, um sicherzustellen, dass die Schadensregulierung und die angebotenen Dienstleistungen den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies betrifft auch die Auswahl der Werkstätten, mit denen der Versicherer zusammenarbeitet.

Quotentarif:
Ein Tarifmodell, bei dem die Prämien auf der Grundlage der Schadenquoten berechnet werden. Versicherungen passen die Prämien an, indem sie die Häufigkeit und Schwere von Schadensfällen in einer bestimmten Fahrzeugkategorie oder Region berücksichtigen.

Quotenschaden:
Ein Schaden, bei dem mehrere Parteien teilweise verantwortlich sind. Der Quotenschaden wird anteilig zwischen den Beteiligten aufgeteilt, je nach deren Schuldanteil. Die Versicherungen der beteiligten Parteien teilen sich die Regulierung.

Qualitätswerkstatt:
Eine von der Versicherung bevorzugte oder zertifizierte Werkstatt, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllt. Versicherer empfehlen oft, Schäden in solchen Werkstätten reparieren zu lassen, um sicherzustellen, dass die Reparatur den Vorgaben entspricht und eventuell Garantieansprüche bestehen bleiben.

Quittung für Prämienzahlung:
Ein offizieller Beleg, der zeigt, dass der Versicherungsnehmer seine Prämie bezahlt hat. Diese Quittung ist wichtig, um den laufenden Versicherungsschutz zu belegen, vor allem bei möglichen Streitigkeiten oder Missverständnissen.

Quickcheck für Versicherungen:
Ein Online-Tool, das es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, schnell die wichtigsten Informationen über seine KFZ-Versicherung zu überprüfen, wie z. B. Deckungssummen, Prämien und Zusatzleistungen.

Qualitätsgarantie:
Ein Versprechen des Versicherers, dass bestimmte Leistungen oder Reparaturen, die von der Versicherung organisiert wurden (z. B. in Partnerwerkstätten), den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Diese Garantie kann sich auf Reparaturqualität und Teileverwendung beziehen.

Qualifizierter Versicherungsvergleich:
Ein detaillierter Vergleich verschiedener Versicherungsangebote, der nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen, Deckungssummen und den Service der Versicherer eingeht. Ein qualifizierter Vergleich hilft dem Versicherungsnehmer, die für ihn beste Versicherung zu finden.

R

Rabattübertragung:
Eine Möglichkeit, Schadenfreiheitsrabatte von einer Person auf eine andere zu übertragen, z. B. von Eltern auf Kinder. Die Bedingungen für die Rabattübertragung sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt, und oft muss ein familiärer Bezug bestehen.

Rabattschutz:
Ein Zusatz zur KFZ-Versicherung, der verhindert, dass der Versicherungsnehmer nach einem Unfall in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Der Rabattschutz gilt jedoch nur für einen Schadensfall pro Jahr.

Rechtschutzversicherung:
Eine Versicherung, die im Falle eines Rechtsstreits die Kosten für Anwälte, Gericht und andere Verfahrenskosten übernimmt. Im Zusammenhang mit der KFZ-Versicherung hilft sie bei Streitigkeiten über Schadensregulierung oder Verkehrsunfälle.

Regressanspruch:
Das Recht der Versicherung, sich die Kosten eines Schadens von einer anderen Partei zurückzuholen, wenn diese für den Schaden verantwortlich ist. Dies tritt beispielsweise auf, wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, aber die Versicherung des Versicherten den Schaden zunächst reguliert hat.

Rückstufungstabelle:
Eine Tabelle, die angibt, in welche Schadenfreiheitsklasse ein Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall zurückgestuft wird. Diese Tabelle wird verwendet, um zu berechnen, wie sich ein Schaden auf die zukünftige Prämie auswirkt.

Restwert:
Der Wert, den ein Fahrzeug nach einem Unfall oder im Falle eines Totalschadens noch hat. Der Restwert wird bei der Berechnung des Schadens berücksichtigt, insbesondere wenn es um die Reparatur oder den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs geht.

Rückkaufswert:
Der Betrag, den ein Versicherungsnehmer bei Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung erhält. Im Zusammenhang mit KFZ-Versicherungen spielt der Rückkaufswert weniger eine Rolle, kann aber bei zusätzlichen Absicherungen wie Lebensversicherungen für Autofahrer relevant sein.

Regulierungsschaden:
Ein Schaden, der durch die Versicherung reguliert wird, d. h. für den die Versicherung die Kosten übernimmt. Dies kann ein Haftpflicht-, Kasko- oder Teilkaskoschaden sein.

Rückwirkende Versicherung:
Ein seltener Fall, bei dem eine Versicherung nachträglich einen Schadensfall deckt, obwohl der Versicherungsvertrag nach dem Schadensfall abgeschlossen wurde. In der KFZ-Versicherung kommt dies fast nie vor, da der Versicherungsschutz normalerweise ab dem Vertragsabschluss gilt.

Ruheversicherung:
Eine KFZ-Versicherung, die während der Stilllegung eines Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum weiterhin Schutz bietet, z. B. gegen Diebstahl oder Feuer. Sie greift, wenn das Fahrzeug abgemeldet, aber noch nicht verkauft oder verschrottet wurde.

Risikozuschlag:
Ein Aufschlag auf die Prämie, der erhoben wird, wenn ein Fahrzeug oder Fahrer als besonders risikoreich eingestuft wird. Dies kann der Fall sein, wenn der Fahrer sehr jung ist, viele Unfälle hatte oder das Fahrzeug als besonders gefährlich gilt.

Reparaturkostenübernahme:
Die Kosten, die die Versicherung für die Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs übernimmt. Dies kann in der Kaskoversicherung der Fall sein, wenn das Fahrzeug durch einen Unfall oder Vandalismus beschädigt wurde.

Reparaturkostenabwicklung:
Ein Verfahren, bei dem die Versicherung die Reparaturkosten direkt mit der Werkstatt abrechnet, ohne dass der Versicherungsnehmer in Vorleistung treten muss. Dies ist häufig der Fall, wenn eine Partnerwerkstatt des Versicherers genutzt wird.

Rabattsystem:
Ein System, das Versicherungen nutzen, um die Höhe der Prämie basierend auf der Schadenfreiheitsklasse des Fahrers zu berechnen. Fahrer mit einer langen unfallfreien Zeit erhalten einen höheren Rabatt auf ihre Prämien.

Rückversicherer:
Ein Unternehmen, das das Risiko von Versicherungen übernimmt, indem es selbst Versicherungen versichert. Rückversicherer decken sehr große Risiken, z. B. in Katastrophenfällen oder bei extrem hohen Schadenforderungen.

Reparaturrechnungsprüfung:
Ein Service der Versicherung, bei dem die Rechnung der Werkstatt nach einer Reparatur auf ihre Richtigkeit und Angemessenheit geprüft wird. Dies soll sicherstellen, dass keine überhöhten oder unnötigen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Risikoermittlung:
Der Prozess, in dem eine Versicherung die Risiken eines Versicherungsnehmers bewertet, um die Prämie festzulegen. Dies beinhaltet die Analyse von Faktoren wie Fahrzeugalter, Fahrerkreis, Schadenshistorie und Kilometerleistung.

S

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse):
Eine Einstufung, die auf der unfallfreien Fahrzeit eines Versicherungsnehmers basiert. Je länger ein Versicherungsnehmer unfallfrei fährt, desto höher ist die SF-Klasse und desto niedriger die Prämie. Ein Unfall führt oft zu einer Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse.

Selbstbeteiligung:
Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Eine höhere Selbstbeteiligung führt zu einer niedrigeren Versicherungsprämie, da der Versicherungsnehmer einen Teil des Risikos übernimmt.

Schutzbrief:
Ein zusätzlicher Service zur KFZ-Versicherung, der Pannenhilfe, Abschleppdienste, Fahrzeugrücktransport und oft auch die Bereitstellung eines Ersatzwagens bei Pannen oder Unfällen beinhaltet. Der Schutzbrief hilft in Notsituationen, um die Mobilität zu gewährleisten.

Schadenmeldung:
Die Meldung eines Schadensfalls bei der Versicherung. Der Versicherungsnehmer muss den Schaden so schnell wie möglich melden, damit die Versicherung die Kostenübernahme prüfen und die Schadensregulierung einleiten kann.

Saisonkennzeichen:
Ein spezielles Kennzeichen für Fahrzeuge, die nur zu bestimmten Jahreszeiten genutzt werden, wie Motorräder oder Cabrios. Der Versicherungsschutz ist nur während der auf dem Kennzeichen angegebenen Monate aktiv, was zu niedrigeren Prämien führt.

Schadensersatzanspruch:
Ein rechtlicher Anspruch, den eine Person hat, wenn sie durch das Verschulden eines anderen einen Schaden erleidet. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in der Regel die Kosten für den Schadensersatz.

Schadenregulierung:
Der Prozess, in dem die Versicherung den gemeldeten Schaden prüft und die entsprechenden Leistungen erbringt, z. B. durch die Bezahlung von Reparaturkosten oder die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.

Sicherungsmaßnahmen:
Bestimmte Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer ergreifen muss, um das Fahrzeug vor Schäden oder Diebstahl zu schützen, z. B. das Abschließen des Fahrzeugs oder das Parken in einer Garage. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann dazu führen, dass die Versicherung die Schadensregulierung ablehnt.

Sonderkündigungsrecht:
Das Recht des Versicherungsnehmers, die KFZ-Versicherung außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu kündigen, z. B. nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall. Dieses Recht besteht unabhängig von der vertraglich vereinbarten Laufzeit.

Sachschaden:
Ein materieller Schaden, der am Fahrzeug oder an Gegenständen entsteht. Solche Schäden werden in der Regel durch die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung abgedeckt.

Schadenfreiheitsrabatt:
Ein Rabatt, der dem Versicherungsnehmer gewährt wird, wenn er über einen bestimmten Zeitraum hinweg unfallfrei gefahren ist. Der Schadenfreiheitsrabatt reduziert die Prämie und hängt von der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse ab.

Sonderausstattung:
Ausstattung eines Fahrzeugs, die über die Standardausrüstung hinausgeht, z. B. teure Soundanlagen, Felgen oder besondere Sicherheitsfeatures. Diese müssen in der Versicherungspolice angegeben werden, um im Schadensfall abgedeckt zu sein.

Schadenquote:
Das Verhältnis von gemeldeten Schäden zur Höhe der gezahlten Prämien. Eine hohe Schadenquote kann zu höheren Prämien führen, da der Versicherer mehr Risiken trägt.

Stilllegung:
Das vorübergehende Abmelden eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, z. B. bei Saisonfahrzeugen oder aus wirtschaftlichen Gründen. Während der Stilllegung kann die Ruheversicherung greifen, die begrenzten Schutz bietet.

Sondertarif:
Ein spezieller Versicherungstarif, der unter bestimmten Bedingungen gewährt wird, z. B. für Berufsgruppen wie Beamte oder Vielfahrer. Solche Tarife bieten oft günstigere Prämien und zusätzliche Leistungen.

Schadenersatzpflicht:
Die gesetzliche Verpflichtung eines Unfallverursachers, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Haftpflichtversicherung tritt in solchen Fällen für den Verursacher ein und übernimmt die Kosten.

Sicherheitsmerkmale:
Bestimmte Merkmale eines Fahrzeugs, die das Unfallrisiko oder Diebstahlrisiko senken, z. B. Airbags, ABS oder Diebstahlwarnanlagen. Fahrzeuge mit vielen Sicherheitsmerkmalen erhalten oft günstigere Versicherungsprämien.

Stichtag:
Der Tag, an dem der Versicherungsvertrag entweder verlängert oder gekündigt werden kann, in der Regel der 31. Dezember. Kündigungen müssen in der Regel spätestens einen Monat vor dem Stichtag erfolgen, um wirksam zu werden.

Selbstverschuldeter Unfall:
Ein Unfall, bei dem der Versicherungsnehmer die alleinige Schuld trägt. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schäden des anderen Unfallbeteiligten, während die Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

Sicherungsschein:
Ein Dokument, das dem Versicherungsnehmer nach Abschluss der KFZ-Versicherung ausgehändigt wird und den Versicherungsschutz bestätigt. Es enthält alle wichtigen Informationen zum Vertrag, wie Deckungssummen, Laufzeit und Prämienhöhe.

Schadensachverständiger:
Ein Gutachter, der den Schaden am Fahrzeug nach einem Unfall bewertet und eine Schätzung der Reparaturkosten erstellt. Versicherer beauftragen oft eigene Sachverständige, um den Schaden und die Kosten zu überprüfen.

T

Teilkaskoversicherung:
Eine Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildunfälle oder Brand entstehen. Im Gegensatz zur Vollkasko deckt sie keine selbstverschuldeten Unfälle ab.

Totalschaden:
Ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung in der Regel den Zeitwert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes.

Typklassen:
Klassifikationen, die Fahrzeugmodelle in unterschiedliche Risikogruppen einteilen. Die Typklassen werden jährlich angepasst und beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämien. Modelle, die häufiger in Unfälle verwickelt sind oder hohe Reparaturkosten verursachen, werden in höhere Typklassen eingestuft.

Telematik-Tarif:
Ein spezieller Versicherungstarif, der auf dem Fahrverhalten des Versicherungsnehmers basiert. Mithilfe von Telematik-Geräten oder einer App werden Daten wie Geschwindigkeit, Bremsverhalten und Fahrzeiten erfasst. Sichere Fahrer können dadurch Rabatte auf ihre Prämien erhalten.

Teilschuld:
Eine Mitschuld an einem Unfall, bei dem der Versicherungsnehmer nicht die volle Verantwortung trägt, sondern die Schuld zwischen mehreren Beteiligten aufgeteilt wird. Die Versicherung übernimmt die anteiligen Kosten entsprechend der festgelegten Schuldquote.

Transportversicherung:
Eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die während des Transports eines Fahrzeugs entstehen, z. B. bei Überführungen oder beim Transport auf einem Anhänger. Diese Versicherung ist besonders relevant für Neuwagen oder wertvolle Fahrzeuge.

Tachomanipulation:
Ein illegaler Eingriff in den Kilometerzähler eines Fahrzeugs, um den Kilometerstand zu verringern und den Fahrzeugwert zu erhöhen. Bei Verdacht auf Tachomanipulation kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern, wenn das Fahrzeug durch einen manipulierten Kilometerstand falsch bewertet wurde.

Teillieferung:
Ein Begriff, der sich auf die Lieferung von Ersatzteilen nach einem Unfall bezieht. In einigen Fällen werden nur bestimmte Teile ersetzt, während andere repariert werden. Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Teillieferung und die damit verbundenen Reparaturen.

Tarifwechsel:
Die Möglichkeit, innerhalb des bestehenden Versicherungsvertrags zu einem anderen Tarif zu wechseln, um von besseren Konditionen zu profitieren. Dies kann beispielsweise durch den Wechsel von einer Vollkasko- zu einer Teilkaskoversicherung geschehen oder um Rabatte zu nutzen.

Taggenaue Abrechnung:
Eine Abrechnungsweise, bei der die Versicherungsprämie exakt auf die Anzahl der Tage berechnet wird, an denen das Fahrzeug versichert war. Dies ist besonders bei kurzfristigen Vertragskündigungen oder Fahrzeugwechseln relevant.

Tiefgarage:
Ein sicherer Abstellort für Fahrzeuge, der oft zu einem Prämienrabatt führt, da die Gefahr von Diebstahl und Beschädigung geringer ist. Versicherungen bieten Rabatte für Fahrzeuge an, die regelmäßig in einer Tiefgarage geparkt werden.

Teilkaskoschaden:
Ein Schaden, der von der Teilkaskoversicherung abgedeckt wird, z. B. durch Diebstahl, Glasbruch oder Naturgewalten. Teilkaskoschäden haben in der Regel keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse, daher bleibt die Prämie unverändert.

Teurer Fahrzeugwert:
Ein hoher Fahrzeugwert kann die Prämie der KFZ-Versicherung erhöhen, da die Versicherung im Schadensfall mehr zahlen muss. Fahrzeuge mit besonders hohen Werten, wie Luxusautos oder Oldtimer, erfordern spezielle Versicherungstarife.

Totalschadenabrechnung:
Die Art und Weise, wie ein Totalschaden reguliert wird. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes. Der Versicherungsnehmer kann entscheiden, ob er das Fahrzeug verkauft oder die Versicherung den Restwert abzieht.

Tierschaden:
Ein Schaden, der durch den Zusammenstoß mit Tieren verursacht wird, z. B. Wildunfälle. Solche Schäden werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen. In manchen Policen sind auch Unfälle mit Haustieren oder anderen Tieren abgedeckt.

Technische Mängel:
Defekte am Fahrzeug, die durch Verschleiß oder Alterung entstehen und nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Solche Schäden sind in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt, es sei denn, sie wurden durch äußere Einflüsse verursacht, die von der Teilkasko abgedeckt sind.

Trotzige Schadensmeldung:
Eine Schadensmeldung, die der Versicherungsnehmer ohne nachvollziehbare Gründe einreicht, um den Schaden trotz fehlender Beweise geltend zu machen. Solche Fälle können von der Versicherung abgelehnt werden, wenn sie als ungerechtfertigt angesehen werden.

Tarifmerkmale:
Faktoren, die zur Berechnung der Versicherungsprämie herangezogen werden, wie Fahrzeugtyp, Fahrerkreis, Kilometerleistung und der Abstellort des Fahrzeugs. Diese Merkmale beeinflussen die Höhe der Prämie.

U

Überführungskosten:
Kosten, die entstehen, wenn ein Fahrzeug an einen anderen Ort gebracht wird, z. B. nach einem Kauf, Verkauf oder einem Unfall. Diese Kosten können in der KFZ-Versicherung durch eine Zusatzleistung oder einen Schutzbrief abgedeckt werden.

Unfallflucht:
Ein Straftatbestand, wenn der Unfallverursacher sich vom Unfallort entfernt, ohne seine Pflichten (z. B. Austausch der Personalien) zu erfüllen. Unfallflucht kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt, und es können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Unfallfreiheit:
Der Zeitraum, in dem ein Versicherungsnehmer keinen Unfall verursacht hat. Je länger dieser Zeitraum ist, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse und desto niedriger sind die Versicherungsprämien.

Unfallgutachten:
Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten, das den Umfang und die Kosten eines Unfallschadens am Fahrzeug dokumentiert. Es dient der Versicherung als Grundlage zur Schadensregulierung.

Unterversicherung:
Ein Zustand, bei dem der Wert des versicherten Fahrzeugs oder der Umfang des Versicherungsschutzes nicht ausreicht, um die vollen Kosten eines Schadens abzudecken. Dies kann passieren, wenn der Fahrzeugwert nicht richtig angegeben wurde oder bestimmte Risiken nicht mitversichert sind.

Unfallfluchtversicherung:
Eine spezielle Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch Fahrerflucht eines Unfallgegners verursacht wurden. Diese greift, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, was den Versicherten vor hohen Kosten schützt.

Unfallversicherung (KFZ):
Eine zusätzliche Versicherung, die bei Unfällen greift, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Sie schützt den Versicherungsnehmer und die Insassen vor finanziellen Folgen wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Invalidität.

Unwirtschaftlicher Totalschaden:
Ein Schaden am Fahrzeug, bei dem die Reparaturkosten den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, nicht aber die Reparaturkosten.

Umweltplakette:
Ein Aufkleber, der anzeigt, dass ein Fahrzeug in bestimmten Umweltzonen fahren darf. Dies ist in vielen Städten und Regionen gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung deckt in der Regel keine Bußgelder ab, die durch das Fehlen der Umweltplakette entstehen.

Unfallkosten:
Alle Kosten, die nach einem Unfall entstehen, wie Reparaturkosten, Kosten für den Mietwagen, Wertminderung des Fahrzeugs oder Gutachterkosten. Diese Kosten werden von der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Verursachers übernommen.

Unfallmeldung:
Die offizielle Meldung eines Unfalls an die Versicherung. Der Versicherungsnehmer muss den Unfall so schnell wie möglich melden, damit die Versicherung die Schadensregulierung einleiten kann. Die Fristen für die Meldung sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

Übermäßige Abnutzung:
Ein Zustand, bei dem das Fahrzeug aufgrund von unsachgemäßer Nutzung oder mangelnder Pflege stärker abgenutzt ist als normalerweise zu erwarten. Schäden durch übermäßige Abnutzung sind in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt.

Unfallwagen:
Ein Fahrzeug, das in einen Unfall verwickelt war und entweder repariert wurde oder als Totalschaden deklariert ist. Der Wert eines Unfallwagens ist in der Regel niedriger, und es können spezielle Versicherungsbedingungen gelten.

Unabhängiger Gutachter:
Ein Gutachter, der von keiner Partei des Unfalls beeinflusst wird und eine objektive Bewertung des Schadens erstellt. Dies kann besonders wichtig sein, wenn es Streit über die Höhe des Schadens oder die Verantwortlichkeit gibt.

Unterjährliche Zahlungsweise:
Eine Zahlungsweise, bei der die Versicherungsprämie nicht jährlich, sondern in kürzeren Abständen (z. B. monatlich, vierteljährlich) gezahlt wird. Diese Zahlungsweise ist oft mit einem kleinen Aufschlag verbunden.

Ummeldung:
Die Registrierung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter oder an einem neuen Wohnort. Bei einer Ummeldung müssen auch die Versicherungsdaten aktualisiert werden, und die Prämien können sich abhängig vom Wohnort oder Halter ändern.

Überhöhte Geschwindigkeit:
Ein häufiges Verkehrsvergehen, das zu Unfällen führen kann. Im Schadensfall kann überhöhte Geschwindigkeit als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wodurch die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern kann.

Unwetter:
Extreme Wetterbedingungen wie Hagel, Sturm oder Überschwemmungen, die das Fahrzeug beschädigen können. Schäden durch Unwetter werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Unfallschutz für Beifahrer:
Eine Erweiterung der Unfallversicherung, die sicherstellt, dass auch Mitfahrer bei einem Unfall finanziell abgesichert sind. Sie deckt Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Invaliditätsleistungen für die Beifahrer.

V

Vandalismusschaden:
Ein Schaden, der durch mutwillige Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeugs entsteht, z. B. durch zerkratzten Lack oder eingeworfene Scheiben. Solche Schäden werden in der Regel von der Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Versicherungsschein (Police):
Das offizielle Dokument, das den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer besiegelt. Es enthält alle wichtigen Details zur Deckung, den Versicherungsbedingungen und den vereinbarten Prämien.

Versicherungsdauer:
Die Laufzeit des Versicherungsvertrags, in der Regel ein Jahr. Die Versicherungsdauer bestimmt, wie lange der Vertrag gilt, bevor er verlängert oder gekündigt werden kann.

Verkehrssicherungspflicht:
Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, sein Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dazu gehört die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs und die Behebung technischer Mängel. Verstöße können den Versicherungsschutz gefährden.

Versicherungskennzeichen:
Ein Kennzeichen, das für bestimmte Fahrzeugarten wie Mopeds, E-Scooter oder leichte Quads benötigt wird. Es zeigt an, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist und muss jährlich erneuert werden.

Versicherungsnehmer:
Die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und die Prämien zahlt. Der Versicherungsnehmer ist der Hauptansprechpartner für den Versicherer und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten.

Vertragsverlängerung:
Die automatische Fortführung des Versicherungsvertrags nach Ablauf der Vertragsdauer. Wird die Versicherung nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.

Versicherungswert:
Der Wert, den ein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder im Schadensfall hat. Der Versicherungswert beeinflusst die Höhe der Entschädigung im Schadensfall und die Prämienhöhe.

Verkehrsunfall:
Ein Vorfall, bei dem mindestens ein Fahrzeug im Straßenverkehr beteiligt ist und es zu Sach- oder Personenschäden kommt. Bei einem Verkehrsunfall regelt die KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter, während Kaskoversicherungen für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen.

Vertragsabschluss:
Der Moment, in dem der Versicherungsvertrag zustande kommt. Der Versicherungsnehmer erhält den Versicherungsschein (Police) und ist ab diesem Zeitpunkt versichert.

Versicherungsbeitrag:
Die Prämie, die der Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz zahlen muss. Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich fällig sein und hängt von verschiedenen Faktoren wie Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse und Fahrerkreis ab.

Verkehrsrechtsschutz:
Eine Rechtsschutzversicherung, die bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr greift. Sie übernimmt Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachterkosten, wenn der Versicherungsnehmer in einen Verkehrsunfall oder andere Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist.

Vertrauensschadenversicherung:
Eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch das Fehlverhalten von Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen entstehen. Im Kontext von KFZ-Versicherungen ist dies besonders für Unternehmen mit Fuhrparks relevant.

Versicherungsprämie:
Der Geldbetrag, den der Versicherungsnehmer an den Versicherer zahlt, um den vereinbarten Versicherungsschutz zu erhalten. Die Prämie wird anhand verschiedener Faktoren berechnet, darunter Fahrzeugmodell, Schadenfreiheitsklasse und individuelle Risikomerkmale.

Vorfahrtsverstoß:
Ein Verkehrsverstoß, bei dem ein Fahrer die Vorfahrt eines anderen Fahrzeugs missachtet. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Haftpflichtversicherung des Vorfahrtsverletzers die Schadenskosten.

Vollkaskoversicherung:
Eine umfassende Versicherung, die neben den Risiken der Teilkasko auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet Schutz bei Unfällen, Vandalismus und Schäden durch andere äußere Einflüsse.

Vorsatz:
Das bewusste Herbeiführen eines Schadens durch den Versicherungsnehmer. Bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens erlischt der Versicherungsschutz in der Regel, und der Versicherer ist nicht zur Schadensregulierung verpflichtet.

Vertragskündigung:
Die formelle Beendigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer. Dies kann zum Ende der Vertragslaufzeit oder außerordentlich, z. B. nach einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung, geschehen.

Verwaltungsgebühr:
Eine Gebühr, die für administrative Tätigkeiten, wie z. B. die Änderung des Versicherungsvertrags oder die Bearbeitung einer verspäteten Zahlung, erhoben wird.

Versicherungsbeginn:
Der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz gilt. Der Versicherungsbeginn wird im Vertrag festgelegt und kann nach Abschluss des Vertrags sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.

Verkehrsopferhilfe:
Eine Einrichtung, die Personen finanziell unterstützt, die durch Verkehrsunfälle geschädigt wurden und deren Schaden nicht durch einen Versicherer reguliert wird, etwa bei Fahrerflucht oder wenn der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hatte.

W

Wiederbeschaffungswert:
Der Betrag, den man aufwenden muss, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen, das dem verunfallten oder gestohlenen Fahrzeug in Alter, Zustand und Ausstattung entspricht. Im Totalschadenfall ersetzt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Werkstattbindung:
Eine Vertragsklausel, bei der der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, im Schadensfall eine von der Versicherung vorgegebene Partnerwerkstatt zu nutzen. Versicherungen bieten bei Werkstattbindung oft günstigere Prämien an, da sie mit den Werkstätten besondere Konditionen ausgehandelt haben.

Wildunfall:
Ein Unfall, bei dem ein Fahrzeug mit einem Wildtier, wie z. B. einem Reh oder Wildschwein, kollidiert. Solche Schäden werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Viele Versicherungen bieten erweiterte Wildschaden-Klauseln an, die auch Unfälle mit Haustieren oder Vögeln abdecken.

Wertminderung:
Ein Verlust des Fahrzeugwerts, der nach einem Unfall trotz einer Reparatur verbleibt. Versicherungen können diese Wertminderung ausgleichen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach einem Unfall als „reparierter Unfallwagen“ gilt und damit einen geringeren Marktwert hat.

Wechselkennzeichen:
Ein spezielles Kennzeichen, das für mehrere Fahrzeuge verwendet werden kann, allerdings darf immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig in Betrieb sein. Die Versicherung deckt in diesem Fall beide Fahrzeuge ab, oft zu günstigeren Konditionen als bei zwei getrennten Verträgen.

Wechselzeitpunkt:
Der Stichtag, zu dem die KFZ-Versicherung gewechselt werden kann. In der Regel ist dies zum Ende des Versicherungsjahres möglich, wobei die Kündigung spätestens einen Monat vorher, also bis zum 30. November, eingereicht werden muss.

Wagnisart:
Ein Begriff, der das Risiko beschreibt, das mit der Nutzung eines bestimmten Fahrzeugs oder Fahrertyps verbunden ist. Wagnisarten beeinflussen die Höhe der Prämien und die Versicherungsbedingungen. Fahrzeuge mit höheren Risiken (z. B. Sportwagen) werden höher eingestuft.

Wegfahrsperre:
Ein Sicherheitsmerkmal, das das Starten des Fahrzeugs ohne den richtigen Schlüssel verhindert. Fahrzeuge mit einer Wegfahrsperre können oft günstiger versichert werden, da das Diebstahlrisiko geringer ist.

Wiederherstellungskosten:
Die Kosten, die anfallen, um ein beschädigtes Fahrzeug in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Diese Kosten werden in der Regel von der Kaskoversicherung getragen, sofern es sich um einen versicherten Schaden handelt.

Witterungsschäden:
Schäden, die durch extreme Wetterbedingungen entstehen, z. B. durch Hagel, Sturm oder Überschwemmungen. Diese Schäden werden normalerweise von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Werkstattersatzwagen:
Ein Mietwagen, der dem Versicherungsnehmer während der Reparatur seines Fahrzeugs zur Verfügung gestellt wird. Manche Versicherungen decken die Kosten für einen Ersatzwagen im Rahmen der Kaskoversicherung oder des Schutzbriefes.

Widerspruchsrecht:
Das Recht des Versicherungsnehmers, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Widerrufsrecht ist gesetzlich verankert und gilt für viele Versicherungsverträge, auch für KFZ-Versicherungen.

Wegfall der Schadenfreiheitsklasse:
Wenn ein Versicherungsnehmer über einen längeren Zeitraum kein Fahrzeug versichert hat, kann die Schadenfreiheitsklasse verfallen. Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Fristen, nach deren Ablauf die bisherigen unfallfreien Jahre nicht mehr angerechnet werden.

Widerruf der Versicherung:
Die Möglichkeit, den abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Recht gilt für die meisten Versicherungsverträge, einschließlich der KFZ-Versicherung.

Wildschadenklausel:
Eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung, die nicht nur Unfälle mit Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine), sondern auch Unfälle mit anderen Tieren, wie Haustieren oder Vögeln, abdeckt. Diese Zusatzklausel bietet einen breiteren Schutz bei tierbedingten Unfällen.

Wertgutachten:
Ein Gutachten, das den aktuellen Wert eines Fahrzeugs bestimmt, z. B. bei Oldtimern oder besonders wertvollen Fahrzeugen. Ein Wertgutachten wird oft bei der Versicherung eingereicht, um die Deckungssumme festzulegen und zu vermeiden, dass das Fahrzeug unterversichert ist.

Winterreifenpflicht:
In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Pflicht, das Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Bei Verstößen kann es nicht nur Bußgelder geben, sondern auch Einschränkungen im Versicherungsschutz bei Unfällen.

Wiederinbetriebnahme:
Die erneute Anmeldung eines Fahrzeugs, das zuvor stillgelegt war. Für die Wiederinbetriebnahme ist in der Regel der Abschluss einer neuen Versicherung notwendig, und die Prämien können sich abhängig von der Stilllegungsdauer und dem Fahrzeugwert ändern.

Werkstattrabatt:
Ein Rabatt, den Versicherungen gewähren, wenn der Versicherungsnehmer sich verpflichtet, im Schadensfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers zu nutzen. Dieser Rabatt kann die Prämie deutlich senken.

Wirtschaftlicher Totalschaden:
Ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, selbst wenn das Fahrzeug technisch noch reparierbar wäre. In diesem Fall erstattet die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

X

Xenon-Scheinwerfer:
Eine Beleuchtungstechnologie für Fahrzeuge, die besonders helles und langlebiges Licht erzeugt. Da Xenon-Scheinwerfer teurer sind als herkömmliche Halogenscheinwerfer, können sie im Schadensfall höhere Reparaturkosten verursachen, was von der Kaskoversicherung abgedeckt wird.

XML-Datenübermittlung:
Ein technisches Format zur strukturierten Datenübertragung, das in der Versicherungsbranche zunehmend verwendet wird, um Informationen zwischen Versicherern, Werkstätten und Gutachtern effizient und standardisiert auszutauschen.

X-Schutzbrief:
Ein Marketingbegriff, der von einigen Versicherern verwendet wird, um ihre erweiterten Schutzbriefleistungen zu kennzeichnen, wie z. B. zusätzliche Pannenhilfe oder erweiterte Mobilitätsservices. Solche Leistungen umfassen oft Abschleppdienste, Mietwagen und Notfallhilfe.

Xtra-Prämienanpassung:
Ein Begriff, der gelegentlich von Versicherern verwendet wird, um besondere, überdurchschnittliche Prämienanpassungen zu bezeichnen, die aufgrund außergewöhnlicher Risiken, wie z. B. übermäßig viele Unfälle oder Schäden, notwendig sind.

Xtra-Schutz:
Ein Begriff, der von einigen Versicherern als Marketingbegriff verwendet wird, um Zusatzleistungen in der KFZ-Versicherung zu bezeichnen, z. B. ein erweiterter Diebstahlschutz, zusätzliche Unfallversicherung oder besondere Leistungen im Schadensfall.

Y

Youngtimer-Versicherung:
Eine spezielle Versicherung für Fahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind. Youngtimer sind oft bei Sammlern beliebt, und diese Versicherungen bieten oft günstigere Tarife, da sie als weniger risikobehaftet gelten, wenn sie nicht regelmäßig gefahren werden.

Yard-Insurance:
Ein Begriff, der sich auf eine Versicherung bezieht, die für Fahrzeuge gilt, die auf einem bestimmten Grundstück (Yard) abgestellt sind, wie z. B. Autohäuser oder Werkstätten. Diese Versicherung deckt oft Schäden ab, die durch Vandalismus oder Diebstahl auf dem Grundstück entstehen.

Yacht-Versicherung (als Zusatz zur KFZ-Versicherung):
Eine Versicherung für Boote und Yachten, die oft zusätzlich zur KFZ-Versicherung angeboten wird, insbesondere für Besitzer, die sowohl ein Fahrzeug als auch ein Wasserfahrzeug versichern möchten.

Yardstick-Methode:
Ein Ansatz zur Bewertung von Fahrzeugen, bei dem verschiedene Vergleichsfahrzeuge herangezogen werden, um den Wert eines Fahrzeugs zu bestimmen. Diese Methode wird manchmal bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswerts oder der Schadenregulierung verwendet.

Yearly-Policy:
Eine Versicherungspolice, die für ein ganzes Jahr gilt und danach erneuert werden muss. Diese Art der Police ist die häufigste in der KFZ-Versicherung.

Yield-Management:
Ein Begriff, der in der Versicherungsbranche verwendet wird, um die strategische Preisgestaltung zu beschreiben, bei der die Prämien basierend auf Nachfrage und Risikoprofil angepasst werden, um den Gewinn zu maximieren.

Z

Zahlungsmodalitäten:
Die verschiedenen Möglichkeiten, wie die Versicherungsprämie bezahlt werden kann, z. B. jährlich, vierteljährlich oder monatlich. Jede Zahlungsmodalität kann unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Versicherung haben.

Zulassungsbescheinigung:
Ein Dokument, das bei der Zulassungsstelle ausgestellt wird und wichtige Informationen über das Fahrzeug enthält, wie z. B. die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), den Halter und technische Daten. Es ist erforderlich für die Anmeldung und die Versicherung des Fahrzeugs.

Zweckfahrzeug:
Ein Fahrzeug, das für spezifische berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt wird, z. B. Transporter oder Lieferwagen. Die Versicherung für Zweckfahrzeuge kann von der Standard-KFZ-Versicherung abweichen und besondere Bedingungen oder Prämien haben.

Zuschläge:
Zusätzliche Kosten, die zur Basisprämie hinzugerechnet werden, z. B. aufgrund von Risikofaktoren wie Fahranfängern oder einem Fahrzeug mit hohem Diebstahlrisiko. Zuschläge erhöhen die Versicherungsprämie.

Zollversicherung:
Eine Versicherung, die für Fahrzeuge benötigt wird, die ins Ausland exportiert oder aus dem Ausland importiert werden. Sie schützt gegen mögliche Schäden, die während des Transports oder der Zollabwicklung entstehen können.

Zufahrtsgebühr:
Eine Gebühr, die für die Nutzung von bestimmten Straßen oder Verkehrswegen anfällt, oft in Verbindung mit Mautstraßen. Bei Unfällen auf solchen Straßen kann es wichtig sein, zu wissen, ob die Versicherung diese Kosten abdeckt.

Zahlungsverzug:
Ein Zustand, in dem der Versicherungsnehmer seine Prämien nicht rechtzeitig bezahlt. Dies kann zu Mahnungen und letztlich zur Kündigung der Versicherung führen. Im Falle eines Schadens könnte die Versicherung die Leistung verweigern, wenn der Zahlungsverzug erheblich ist.

Zuschuss zur Prämie:
Ein finanzieller Anreiz oder Rabatt, den Versicherer bestimmten Gruppen anbieten, z. B. für Mitglieder bestimmter Berufsverbände oder für umweltfreundliche Fahrzeuge. Solche Zuschüsse können die Prämie deutlich senken.

Zugfahrzeug:
Ein Fahrzeug, das zum Ziehen von Anhängern oder Wohnwagen verwendet wird. Bei der Versicherung von Zugfahrzeugen müssen besondere Regelungen berücksichtigt werden, insbesondere wenn es um die zulässige Anhängelast geht.

Zwangsmitgliedschaft:
Eine obligatorische Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation oder einem Verein, die im Zusammenhang mit der Versicherung stehen kann, z. B. eine Versicherungsgemeinschaft für bestimmte Berufsgruppen.

Zertifikat:
Ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug versichert ist. Dies kann für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle oder für andere rechtliche Anforderungen erforderlich sein.

Zahlungsaufforderung:
Ein Schreiben der Versicherung, in dem der Versicherungsnehmer erinnert wird, dass die Prämie fällig ist. Bei ausbleibender Zahlung kann es zu Mahnungen oder sogar zur Kündigung des Vertrags kommen.

Zahlungsaufschub:
Eine Vereinbarung, die es dem Versicherungsnehmer erlaubt, die Prämie für einen bestimmten Zeitraum später zu zahlen, ohne dass der Versicherungsschutz erlischt. Dies kann in finanziellen Notlagen nützlich sein.

Ä

Änderung der Versicherungsbedingungen:
Eine Anpassung der im Vertrag festgelegten Bedingungen, die von der Versicherungsgesellschaft vorgenommen werden kann. Dies kann beispielsweise eine Anpassung der Prämie, des Versicherungsschutzes oder der Obliegenheiten umfassen. Der Versicherungsnehmer wird in der Regel über solche Änderungen informiert.

Äquivalente Deckung:
Ein Begriff, der verwendet wird, um zu beschreiben, dass die Versicherung einen ähnlichen Schutz bietet wie andere Policen auf dem Markt. Diese Deckung kann sich auf die Höhe der Entschädigungen oder auf spezifische Risiken beziehen.

Änderung der Beitragshöhe:
Ein Prozess, bei dem die Versicherung die Höhe der Prämie anpasst, basierend auf Faktoren wie der Schadenhistorie, Änderungen des Fahrzeugs oder der Versicherungsklasse. Eine solche Anpassung kann sowohl Erhöhungen als auch Senkungen der Beiträge umfassen.

Ärztliche Kosten:
Kosten, die im Zusammenhang mit Verletzungen entstehen, die durch einen Unfall verursacht wurden. Bei Unfällen werden ärztliche Kosten oft von der Insassenunfallversicherung oder der Krankenversicherung übernommen.

Äußerer Einfluss:
Ein Begriff, der sich auf Schäden bezieht, die durch externe Faktoren verursacht werden, wie z. B. Naturkatastrophen (Sturm, Hagel) oder Vandalismus. Diese Schäden werden häufig durch Teilkaskoversicherungen abgedeckt.

Ähnlichkeit von Fahrzeugen:
Ein Konzept, das in der Bewertung von Schäden oder in der Kalkulation von Prämien berücksichtigt wird, wobei ähnliche Fahrzeugtypen oder Modelle miteinander verglichen werden, um Risiken und Prämien genauer zu bestimmen.

Änderungsantrag:
Ein offizieller Antrag, den der Versicherungsnehmer stellt, um Änderungen an seiner bestehenden Versicherungspolice vorzunehmen. Änderungen können z. B. die Anpassung des Fahrerkreises, die Hinzufügung von Fahrzeugen oder die Anpassung der Deckungssummen betreffen.

Ämterwechsel:
Die Änderung des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers, die eine Neuregistrierung des Fahrzeugs und möglicherweise eine Anpassung der Versicherungsprämien zur Folge haben kann. Bei einem Umzug in eine andere Region können sich auch die Risiken und damit die Prämienhöhe ändern.

Ähnlichkeitsbewertungen:
Bewertungen, die zur Bestimmung des Versicherungswertes herangezogen werden, basierend auf den Eigenschaften und Marktbedingungen ähnlicher Fahrzeuge. Diese Bewertungen können bei der Schadenregulierung und der Preisgestaltung der Versicherung eine Rolle spielen.

Ältere Fahrzeuge:
Fahrzeuge, die ein gewisses Alter erreicht haben und oft als Oldtimer oder Youngtimer klassifiziert werden. Versicherungen bieten für solche Fahrzeuge spezielle Policen an, die häufig günstigere Tarife und angepasste Bedingungen bieten.

Ü

Überführungsversicherung:
Eine Versicherung, die für den Transport eines Fahrzeugs von einem Ort zu einem anderen, z. B. beim Kauf oder Verkauf, erforderlich ist. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die während des Transports auftreten können.

Übertragung des Rabatts:
Die Möglichkeit, den Schadenfreiheitsrabatt von einer Person auf eine andere zu übertragen, beispielsweise von Eltern auf ihre Kinder. Dies kann helfen, beim Abschluss einer neuen KFZ-Versicherung von einer günstigeren Prämie zu profitieren.

Überschreitung der Kilometerleistung:
Ein Begriff, der verwendet wird, wenn der Versicherungsnehmer die im Vertrag angegebene jährliche Kilometerleistung überschreitet. Eine Überschreitung kann zu Nachzahlungen führen oder den Versicherungsschutz beeinträchtigen, wenn die Versicherung den Vertrag auf der Basis einer niedrigeren Kilometerleistung berechnet hat.

Überprüfung des Fahrzeugwerts:
Eine Analyse, die durchgeführt wird, um den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs zu bestimmen. Diese Überprüfung kann im Rahmen der Vertragsverlängerung oder der Schadensregulierung wichtig sein, um sicherzustellen, dass der Versicherungswert korrekt ist.

Übernahme der Kosten:
Eine Regelung, bei der die Versicherung die Kosten für Reparaturen, Abschleppdienste oder andere mit einem Schadensfall verbundene Ausgaben übernimmt. Dies geschieht normalerweise nach einer Schadensmeldung.

Überschussbeteiligung:
Ein Begriff aus der Lebensversicherung, der manchmal auch in KFZ-Versicherungen vorkommen kann. Hierbei handelt es sich um die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen des Versicherungsunternehmens, die aus einer positiven Schadenentwicklung resultieren.

Überstundenregelung:
Eine Regelung, die besagt, dass bei einer Pannenhilfe oder im Falle einer Notfallintervention zusätzliche Kosten anfallen können, wenn die Hilfe außerhalb der regulären Arbeitszeiten angefordert wird.

Überfällige Prämien:
Ein Zustand, in dem die Versicherungsprämie nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Überfällige Prämien können zu Mahngebühren oder zur Kündigung des Versicherungsvertrags führen.

Überbrückungsversicherung:
Eine kurzfristige Versicherung, die für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird, um das Fahrzeug zwischen zwei langfristigen Versicherungsverträgen abzusichern. Dies ist häufig bei Fahrzeugwechseln oder saisonalen Fahrzeugen der Fall.

Übereinstimmung der Angaben:
Die Notwendigkeit, dass alle Informationen, die beim Abschluss der Versicherung angegeben werden, wahrheitsgemäß und vollständig sind. Bei falschen Angaben kann die Versicherung den Schutz verweigern oder den Vertrag kündigen.

Übung und Schulung:
Fahrertraining oder Sicherheitskurse, die Versicherungsnehmer belegen können, um ihre Fahrkünste zu verbessern und möglicherweise Rabatte auf ihre Prämien zu erhalten. Viele Versicherer bieten Anreize für die Teilnahme an solchen Programmen.

Ö

Ölwechsel:
Regelmäßige Wartungsarbeiten am Fahrzeug, bei denen das alte Motoröl durch frisches Öl ersetzt wird. Obwohl dies nicht direkt mit der Versicherung verbunden ist, ist eine gute Wartung entscheidend, um den Fahrzeugwert zu erhalten und potenzielle Schäden zu vermeiden, die die Versicherungsprämien beeinflussen könnten.

Ölverlust:
Ein Zustand, bei dem ein Fahrzeug Öl verliert, was auf einen technischen Defekt hinweisen kann. Ölverlust kann zu ernsthaften Motorschäden führen, und solche Schäden sind oft nicht durch die Versicherung abgedeckt, wenn sie auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind.

Öffentliches Verkehrsnetz:
Das Netzwerk von Straßen, Schienen und anderen Transportwegen, das für den öffentlichen Verkehr genutzt wird. Unfälle, die auf öffentlichen Straßen passieren, werden in der Regel durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Ökologische Fahrweise:
Ein Fahrstil, der darauf abzielt, den Kraftstoffverbrauch zu minimieren und die Emissionen zu reduzieren. Einige Versicherer bieten Rabatte oder spezielle Tarife für Fahrer an, die nachweislich umweltfreundlich fahren, zum Beispiel durch die Teilnahme an Telematik-Programmen.

Ölstand:
Der Stand des Motoröls im Fahrzeug. Ein niedriger Ölstand kann zu Motorproblemen führen, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Die regelmäßige Überprüfung des Ölstands ist Teil der Fahrzeugwartung.

Ökologische Kfz-Versicherung:
Ein Versicherungsmodell, das speziell für umweltfreundliche Fahrzeuge wie Elektroautos oder Hybridfahrzeuge entwickelt wurde. Diese Policen können günstigere Prämien bieten, um umweltbewusste Entscheidungen zu fördern.

Öffentliche Straßenverkehrsordnung:
Die gesetzlichen Regelungen, die das Fahren auf öffentlichen Straßen betreffen. Verstöße gegen diese Regeln können sich auf die Prämien der KFZ-Versicherung auswirken, insbesondere bei wiederholten Verkehrsverstößen.

Ölwechselintervall:
Der empfohlene Zeitraum oder die Kilometerleistung, nach der das Motoröl gewechselt werden sollte. Das Einhalten der Ölwechselintervalle ist wichtig, um die Funktionsfähigkeit des Motors zu gewährleisten und Schäden zu vermeiden.

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